Mayen
Realsteuern steigen in Mayen mit Rückwirkung
600.000 Euro mehr erwartet sich die Mayener Stadtverwaltung von den höheren Realsteuern gegenüber der ersten Regelung - sie liegen damit auf dem Niveau von 2024.
Thomas Brost

Wie angekündigt, sind vor dem Stichtag 30. Juni die Realsteuern vom Stadtrat Mayen angehoben worden. Das betrifft Gewerbe, Grundstücks- und Hauseigentümer. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025.

Lesezeit 1 Minute
Die Realsteuern sind rückwirkend zum 1. Januar teils erheblich erhöht worden. So wird die Grundsteuer B von 535 auf 610 vom Hundert erhöht. Die Gewerbesteuer steigt von 415 auf 430 vom Hundert. Damit generiert die Stadt voraussichtlich 600.000 Euro mehr - und erfüllt die Aufkommensneutralität, die nach der Grundsteuerreform vom Land gefordert wurde.

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