600.000 Euro mehr erwartet sich die Mayener Stadtverwaltung von den höheren Realsteuern gegenüber der ersten Regelung - sie liegen damit auf dem Niveau von 2024. Thomas Brost
Wie angekündigt, sind vor dem Stichtag 30. Juni die Realsteuern vom Stadtrat Mayen angehoben worden. Das betrifft Gewerbe, Grundstücks- und Hauseigentümer. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025.
Lesezeit 1 Minute
Die Realsteuern sind rückwirkend zum 1. Januar teils erheblich erhöht worden. So wird die Grundsteuer B von 535 auf 610 vom Hundert erhöht. Die Gewerbesteuer steigt von 415 auf 430 vom Hundert. Damit generiert die Stadt voraussichtlich 600.000 Euro mehr - und erfüllt die Aufkommensneutralität, die nach der Grundsteuerreform vom Land gefordert wurde.