Landgericht Koblenz verurteilt zwei Männer nach Einbruch in Münstermaifeld zu Haftstrafen - Dritter Täter ist flüchtig
Raubüberfall: Landgericht verurteilt zwei Männer nach Einbruch in Münstermaifeld zu Haftstrafen
Vor dem Landgericht Koblenz wurden zwei aus Köln stammende Großcousins verurteilt, die im Januar in ein Haus in Münstermaifeld eingebrochen sind und auf der Flucht einen Nachbarn mit Pfefferspray attackiert haben. Weiterhin flüchtig ist ein dritter Beteiligter.
Kevin Rühle

Zu Haftstrafen ohne Bewährung wegen gemeinschaftlich begangenem schweren räuberischen Diebstahl und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung wurden zwei Männer (31 und 38) vor dem Landesgericht Koblenz verurteilt, die im Januar in ein Haus in Münstermaifeld eingebrochen waren. Anschließend attackierten die Täter einen Nachbarn, der sich bei ihrer Flucht in den Weg gestellt hatte, mit Pfefferspray.

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Beide Männer stammen aus Köln und sind Großcousins. Ein dritter Beteiligter ist immer noch flüchtig. Der ältere Angeklagte wurde zu zwei Jahren und neun Monaten, der Jüngere zu vier Jahren Haft verurteilt. Bei ihm ist noch eine Strafe wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs und Diebstahl mit Waffen eingeflossen. Er war im Dezember 2023 mit einem flüchtigen Mittäter in ein Haus in Lahnstein eingebrochen, während die Bewohnerin nicht zu Hause war. Auch hier hatten die Täter Pfefferspray mitgeführt, was juristisch als Waffe gilt. Der ältere Angeklagte war nicht vorbestraft.

Spirituosen sollten für eine private Feier genutzt werden

Die Beute in Lahnstein war Gold- und Silberschmuck im Wert von 2000 Euro. In Münstermaifeld hatten die Großcousins rund ein Dutzend Flaschen mit hochwertigen Spirituosen, einen goldenen Anhänger sowie die Eheringe der Hausbesitzer, die zu dieser Zeit verreist waren, gestohlen. Die Spirituosen (Whisky, Wodka und Cognac) waren für den älteren interessant, weil er sie für eine bevorstehende private Feier benutzen wollte, führte dieser vor Gericht aus. Allerdings waren die Hälfte der Flaschen beim Einladen ins Auto bereits zu Bruch gegangen. Das Fluchtauto war ein 3er-BMW mit einem gefälschten Kennzeichen. Den Tatort Münstermaifeld hatten die Männer zufällig gewählt.

Die Angeklagten hatten im Gerichtsprozess zu Beginn ein Geständnis abgelegt, allerdings mit der Einschränkung: sie seien nicht gefahren, hätten nicht gesprüht und würden nichts zu Mittätern sagen. Außerdem haben sie dem Ehepaar, bei dem sie eingebrochen hatten, 5000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Beim Nachbarn erhöhten sie das Angebot noch mal auf 6000 Euro. Der hat sich bisher noch nicht geäußert, ob er das Geld annehmen will.

„Das war für uns eine harte Nuss“

Der vorsitzende Richter Martin Schlepphorst in der Urteilsbegründung.

Das Geständnis und der Täter-Opfer-Ausgleich, wie es im Juristischen heißt, spielten eine entscheidende Rolle beim Strafmaß. „Das war für uns eine harte Nuss“, betonte der vorsitzende Richter Martin Schlepphorst in der Urteilsbegründung vor dem Landgericht in Koblenz. Das gesetzliche Strafmaß liegt im vorliegenden Fall zwischen 5 und 15 Jahren. Wird ein minderschwerer Fall angenommen, bewegt sich das Strafmaß zwischen einem und zehn Jahren. Erbringt der Täter erhebliche persönliche Leistungen, um einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), kann das Strafmaß reduziert werden, im nicht minderschweren Fall auf zwei bis elf Jahre.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verneinte einen minderschweren Fall, sah aber die Voraussetzungen für eine Strafminderung durch Schadenswiedergutmachung als erfüllt an. Für den Jüngeren beantragte er eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, beim Älteren plädierte er auf drei Jahre Haft.

Verteidiger stellten keinen konkreten Strafmaßantrag

Die Verteidiger Philipp Thiée (Bonn) und Martin Nitschmann (Mönchengladbach) plädierten für einen minderschweren Fall, weil die Waffe Pfefferspray in aller Regel keine schwerwiegenden Folgen verursache. Außerdem hätten die Angeklagten ihr Leben relativ gut im Griff, beide gingen einem festen Beruf nach, hieß es. Die Verteidiger stellten keinen konkreten Strafmaßantrag.

Die neunte große Strafkammer des Koblenzer Landgerichts schloss sich im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft an, wie der Vorsitzende erklärte. Es komme kein minderschwerer Fall in Betracht, aber eine Strafminderung wegen des Geständnisses, der Entschuldigung und dem Täter-Opfer-Ausgleich. „Das war eine gute Investition für Sie“, sagte Richter Schlepphorst zu den Angeklagten.

Die Täter hätten hochprofessionell gehandelt. So habe nach Erkenntnis der Kammer eine Frau aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten das Tatauto unter Angabe von falschen Personalien gekauft. Das Kennzeichen habe man von einem Fahrzeug abgeguckt und die notwendigen Plaketten an anderen Fahrzeugen gestohlen. Nach Überzeugung der Kammer habe der ältere Angeklagte das Pfefferspray gesprüht.

Männer entschuldigten sich bei dem beraubten Ehepaar

Die Männer hatten sich bei dem beraubten Ehepaar aus Münstermaifeld, das zu Beginn des letzten Verhandlungstags als Zeuge aussagte, entschuldigt und um Verzeihung gebeten. Die Ehefrau wandte sich ihnen zu und nahm sie ins Gebet: „Verzeihen kann nur der liebe Gott.“ Die Angeklagten sollten nicht denken, dass in den Häusern viel Geld zu holen wäre. Das Geld liege nämlich auf der Bank, um die Häuser abzubezahlen: „Da brauchen Sie nicht einbrechen. Sagen Sie das auch Ihren Bekannten.“ Der Schlussappell der Frau: „Ich hoffe, dass Sie das nie mehr im Leben machen. Ihre Frauen und Kinder leiden darunter.“ „So etwas habe ich in meiner beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, erklärte ein Verteidiger auf die deutlichen Worte der Frau.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl vom 15. Januar, der am 31. Januar aufgehoben worden war, bleibt weiter außer Vollzug, heißt es im Urteil. Damit bleiben die beiden Männer vorläufig auf freiem Fuß. Ob sie Revision einlegen, wollen die Verteidiger mit ihren Mandanten besprechen.

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