Mit der sechsten Änderung des Bebauungsplans „Wohnen mit Pferden“ ermöglicht die Gemeinde Lonnig die Nutzung eines großen Objekts für eine gewerbliche Nutzung. So ist ein Onlinehandel als Hauptnutzung zulässig, sofern die Nutzfläche von 1100 Quadratmeter nicht überschreitet und der zu erwartende Ziel- und Quellverkehr nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete führt. Heinz Israel
Lonnig. Der Weg zum angestrebten Onlinehandel in der sogenannten Villa Rombelsheim im Einfahrtsbereich des Lonniger „Pferdedorfs“ ist frei. In der jüngsten Sitzung gab der Lonniger Rat einstimmig grünes Licht für die sechste Änderung des Bebauungsplans „Wohnen mit Pferden“, nachdem die Öffentlichkeit informiert und die sonstigen Träger öffentlicher Belange entweder keine Stellungnahme abgegeben oder die übersandten Stellungnahmen vom Rat gewürdigt worden waren.
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Fachliche Unterstützung leistete dabei Diplom-Ingenieurin Annette Weber vom Stadtplanungs- und Ingenieurbüro aus Brohl-Lützing. Anlass und Ziel der geplanten Änderung des Bebauungsplanes ist die Ansiedlungsabsicht eines Betriebes aus dem Onlinehandel, der das Bestandsgebäude überwiegend durch Büros nutzen möchte.