Urteil Gericht vermisst Erklärung für Brandserie
Prozess um Strohballenbrände: Feuerteufel müssen jahrelang ins Jugendgefängnis
Andreas Walz

Pellenz/Region. 18 Brandstiftungen in drei Landkreisen, mindestens 200.000 Euro Schaden, ein ganzer Berufsstand in Aufruhr: Die Feuerteufel aus der Pellenz – mittlerweile beide 20 Jahre alt – haben mit ihren Taten nach Auffassung der Koblenzer Strafkammer zu viel angerichtet, um in den Genuss einer Bewährungschance kommen zu dürfen. Zu Jugendstrafen von drei Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten hat diese die Angeklagten daher gestern verurteilt.

Aktualisiert am 13. April 2017 18:17 Uhr
{element} „Was passiert ist, war viel zu viel und viel zu schlecht erklärt“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Groß in der Urteilsbegründung. Das Fehlen eines nachvollziehbaren Motivs für das Anzünden von Stroh- oder Heuballen in 16 Fällen sowie die Brandstiftungen an einem Linienbus in Mendig und mehreren Gebrauchtwagen in Weißenthurm sei einer der Gründe, aus denen eine Bewährung nicht infrage komme.

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