Ein Prozedere, das dem Maifelder Verbandsgemeindebürgermeister Maximilian Mumm inzwischen gehörig gegen den Strich geht. Er drängt auf die Erschließung neuer Einnahmequellen und hat dabei mit seiner Verwaltung die erneuerbaren Energien in den Blick genommen. Bereits im März hatte der Verbandsgemeinderat daher beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan „Fotovoltaik“ aufzustellen. Die Verwaltung war in diesem Zusammenhang beauftragt worden, im Rahmen einer Potenzialanalyse geeignete Flächen für die Nutzung für Freiflächenfotovoltaikanlagen innerhalb der Verbandsgemeinde zu ermitteln. Diese Analyse ist mittlerweile fertiggestellt und hat insgesamt neun Flächen identifiziert, die sich für derartige Vorhaben eignen.
245 Hektar könnten rasch bebaut werden
„Es handelt sich dabei um Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 245 Hektar“, erläuterte Mumm jetzt im jüngsten Verbandsgemeinderat. Die Potenzialflächen umfassen folgende Bereiche: 48 Hektar in der südlichen Randlage von Wierschem, 41 Hektar südlich von Münstermaifeld-Metternich beziehungsweise östlich der L 113, 17 Hektar östlich der A 48 bei Gering, elf Hektar östlich der A 48 bei Einig sowie 128 Hektar in fünf Teilflächen beidseitig der A 48 in der Gemarkung Polch. Angedacht ist, dass Investoren sich hier künftig gezielt um eine Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde bemühen können.
Seitens des VG-Rates erhielt das Vorhaben, die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Fotovoltaik“ nun auch durchzuführen, bei einer Gegenstimme seinen Segen. Der Beschluss enthält auch eine Sonderklausel bezüglich des erst am 15. November gebilligten Antrags der Ortsgemeinde Einig auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonderbauflächen für Fotovoltaik. „Aus verfahrensökonomischen Gründen und da die seitens des Investors vorgesehene Fläche in der Gemarkung Einig ebenfalls als Potenzialfläche aus der Analyse hervorgegangen ist, wird diese Fläche nicht in einem separaten Verfahren geändert, sondern in den Teilflächennutzungsplan mit integriert“, hieß es hierzu aus der Verwaltung.
Planungsbüro soll Unterlagen für Flächennutzungsplan erarbeiten
In einem nächsten Schritt wird nun ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Unterlagen für die Durchführung des Flächennutzungsplanverfahrens beauftragt.
Ebenfalls gern mit einer eigenen Potenzialfläche in der Planung vertreten wäre die Ortsgemeinde Ochtendung, wie deren Ortschef Lothar Kalter in einem ergänzenden Antrag klargestellt hat. Dabei handelt es sich um einen Bereich im Winkel von A 48 und L 113: „Es sind keine Flächen, die der Ortsgemeinde gehören, sondern Privatflächen, die laut Besitzer keine besondere Qualität in Sachen Landwirtschaft besitzen.“ Eine Freiflächenanlage an besagtem Standort würde keine störende Wirkung entfalten, da die Sichtbeziehung zum Ort durch einen Gehölzstreifen unterbrochen wäre. „Ich möchte nicht, dass die Ortsgemeinde Ochtendung abgehängt wird“, drängte Kalter.
Dass es sich bei der Nichtberücksichtigung aber um eine plausible Aktion handelt, wurde bei der Debatte im Rat schnell deutlich. Anders als bei den anderen neun Teilflächen, stehen im Ochtendunger Fall Hemmnisse im Weg, die das rasche Voranschreiten des Verfahrens voraussichtlich über Jahre blockieren würden. Die besagte Fläche liegt nämlich laut Landesentwicklungsplanung in einem sogenannten regionalen Grünzug. Um hier baulich aktiv werden zu können, müsste zunächst ein Abweichungsverfahren von eben dieser landesplanerischen Festsetzung erfolgreich durchgeführt werden. „Sie ist sicherlich darstellbar. Die Restriktionen stehen unserer eigenen Zielvorstellung, mit den neun Flächen, die unproblematisch sind, zügig in das Verfahren zu gehen, aber entgegen“, erklärte Mumm. Er ermutigte die Ortsgemeinde aber, mit einer parallelen Planung zu starten. „Hier sehe ich auch das Land in der Pflicht, zu unterstützen, um Einnahmemöglichkeiten für die Ortsgemeinde zu schaffen.