Doch damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft warf ihm auch noch vor, in diesem Zeitraum unbegattete Bienenköniginnen für 2000 Euro erworben und teilweise als begattete Königinnen für mehr als 3700 Euro weiterverkauft zu haben.
Akribisch dokumentierte die Staatsanwaltschaft die Verfehlungen. Allein die Verlesung der Anklageschrift dauerte eine knappe Stunde. So wurde detailliert erläutert, wann wieviel Honig mit welcher Sortenbezeichnung geliefert worden war. Betroffen von den Lieferungen waren drei große Lebensmittelkonzerne mit ihren regionalen Filialen im weiteren Umkreis.
Nicht genügend deutscher Honig vorhanden
Der Staatsanwalt betonte, dass zur Deckung der großen Liefermengen in der Imkerei zu keiner Zeit genügend deutscher Honig vorhanden war. Der Angeklagte gab an, keine Ahnung von Honig oder Bienen zu haben, sein Bereich sei das Kaufmännische gewesen. Allerdings habe zu seinem Aufgabengebiet das Bestellen von Honigen im Ausland gehört. Richterin Nadja Straub machte ihm aber deutlich, dass er als Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Imkerei für den Betrug verantwortlich ist.
Angesichts der Beweislage suchten der Angeklagte und sein Verteidiger Andreas Hammes eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht – diese wurde ihnen auch gewährt. Der 53-Jährige räumte die Vorwürfe rückhaltlos ein, daraufhin wurden diverse Anklagen eingestellt, weil sie für die Höhe des Strafmaßes nicht weiter entscheidend gewesen wären.
Was draufsteht, muss drin sein
Übrig blieben elf Anklagepunkte betreffend einen der Lebensmittelhändler. Dorthin waren zwischen dem 6. Januar 2013 und dem 28. Juli 2014 insgesamt 11.100 Kilogramm Honig geliefert worden, der Bruttowert der Ware betrug 56.610 Euro. Der Staatsanwalt betonte, dass hier der Angeklagte verantwortlich war. Er hatte die Ware bestellt, die Rechnungen geschrieben und so polnischen Honig als deutschen verkauft. „Die Honigverordnung ist da klar: Was draufsteht, muss drin sein. Das versteht man auch, wenn man diesen Beruf nicht erlernt hat“, so der Anklagevertreter abschließend.
Der Angeklagte wurde schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den Bruttowert von 56.610 Euro muss der 53-jährige zurückzahlen, darüber hinaus trägt er die Kosten des Verfahrens. Thomas Krämer