Das steht in den kommenden Wochen an: Bis Ende September ist geplant, die Arbeiten in der Verwaltung der Grundschule abzuschließen. Auch beim Aufzug ist derzeit einiges im Fluss: Die Pfosten-Riegel-Fassade ist bereits eingebracht, die Malerarbeiten haben begonnen und das Außenpodest ist fertiggestellt. Die noch ausstehenden Fliesenarbeiten sollen noch im Laufe des Septembers starten, sodass mit einer Fertigstellung bis Ende Oktober gerechnet wird. Beim Neubau der Fluchttreppe sind die Türen gesetzt, sodass die Montage des Fluchtturms für die 37. Kalenderwoche avisiert ist. Die geplante Fertigstellung ist auch hier bis Ende Oktober.
Etwas größere Probleme bereitet noch der Neubau der Außentreppe am Haupteingang: Hier wurden nach dem Rückbau der alten Treppenanlage größere statische Probleme an der vorhandenen Bausubstanz festgestellt. Das Büro Ternes erarbeitet zurzeit einen Lösungsvorschlag, der die Kosten, statische Aufwendung und kurzfristige Ausführbarkeit beinhaltet. Auch hier war eine Fertigstellung bis Ende Oktober angestrebt, ob sich dieser Termin halten lässt, ist jedoch offen. Zurzeit wird ersatzweise der seitliche Zugang über die neue Treppe genutzt, um in das Gebäude zu gelangen.
Finanzielle Auswirkungen: Insgesamt wird das Vorhaben die Verbandsgemeinde am Ende mehr als 1,8 Millionen Euro kosten. Der Anteil der Förderungen aus verschiedenen Töpfen beläuft sich auf 787.889 Euro, darunter 41 900 Euro vom Landkreis Mayen-Koblenz, 250.000 Euro Landeszuschuss sowie 495.989 Euro aus dem Programm KI 3.0. Eine Erhöhung dieser Förderquote ist auch bei einer Kostensteigerung derzeit nicht möglich, heißt es zu den finanziellen Auswirkungen. Erst bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises kann ein Aufstockungsantrag gestellt werden. „Dies setzt aber voraus, dass aus dem Budget des Landkreises Mayen-Koblenz noch Mittel verfügbar sind beziehungsweise Mittel anderer Verbandsgemeinden nicht vollumfänglich verbraucht wurden“, heißt es in der Vorlage. Hier wäre dann eine Umverteilung vonseiten des Landkreises mit dem Finanzministerium abzustimmen. Erst dann kann ein Aufstockungsantrag mit Aussicht auf eine Erhöhung der Fördersumme gestellt werden.