Rasselstein will auf freien Flächen auf dem eigenen Gelände zwischen der bestehenden Bebauung und dem Rhein mehrere Bauprojekte umsetzen. Gegen einen entsprechenden Bebauungsplan klagte die Stadt Neuwied. Dominik Ketz/Archiv. Dominik Ketz
Die Stadt Neuwied hat vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt, den Bebauungsplan „Industriegebiet VIII“ der Stadt Andernach für unwirksam erklären zu lassen. Es geht um Erweiterungspläne auf dem Rasselstein-Gelände. So hat das Gericht geurteilt.
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Das Unternehmen Rasselstein plant auf seinem Andernacher Werksgelände mehrere bauliche Veränderungen: Östlich der bestehenden Werkshallen soll auf der unbebauten Fläche zum Rheinufer hin eine neue Umspannanlage entstehen, die die mehr als 30 Jahre alten Trafostationen ersetzen soll, außerdem soll die im Norden des Werksgeländes gelegene eigene Kläranlage um ein sogenanntes Havariebecken erweitert werden.