Vereinfachte Verfahren zur Ausweisung von Wohnbauland dürfen dank neuem Gesetz auch im Kreis MYK weitergeführt werden
Neues Gesetz bringt Klarheit: Gemeinden im Kreis MYK dürfen an Wohnbauplänen festhalten
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Die Hängepartie um zahlreiche Wohnbaugebiete, die nach dem vereinfachten Verfahren des im Juli als verfassungswidrig eingestuften Paragrafen 13b Baugesetzbuch geplant wurden, scheint vorbei. Ein neues Gesetz soll ab Januar erneut Rechtssicherheit herstellen.
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VG Vordereifel/VG Mendig. Die Erleichterung stand den Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Vordereifel in der jüngsten Bauausschusssitzung ins Gesicht geschrieben: Alle 25 nach dem Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches angefangenen beziehungsweise bereits abgeschlossenen Bebauungspläne für neue Wohngebiete dürfen wohl realisiert werden.

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„Der Gesetzgeber hat überraschend schnell gehandelt“, kommentierte der zuständige Mitarbeiter der Bauverwaltung Jörg Gäb das Ende der Hängepartie. Warum die Lage mehrere Monate lang überaus brenzlich erschien? Ein Rückblick: Das Dilemma aus Sicht der Gemeinden, die Neubaugebiete planen oder bereits bauen, begann mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Juli.

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