Gappenach
Neues Baugebiet in Gappenach geplant: Fläche noch offen
Heinz Israel

Gappenach. Die Planung eines neuen Baugebiets war Thema in der jüngsten Sitzung des Gappenacher Gemeinderates. Diese soll in angemessener Größenordnung erfolgen, die Nachfrage nach Bauland befriedigen und die künftige Entwicklung der Maifeldgemeinde sicherstellen.

Von unserem Mitarbeiter Heinz Israel

Zwecks eingehender Beratung unterbrach Ortsbürgermeister Udo Heinemann den öffentlichen Teil der Sitzung – zum Schutz der Grundstückseigentümer, die von einer Planungsmaßnahme betroffen wären. Denn gemäß Beschlussvorlage wollte der Rat den Ortschef beauftragen, mit den Eigentümern erste Gespräche zu führen, um auszuloten, ob von deren Seite eine Verkaufsbereitschaft gegeben sei. Einstimmig gab der Rat dem Ortsbürgermeister dazu grünes Licht. Genaue Angaben zu den angedachten Gemarkungsflächen gibt es derzeit nicht, weil sich die Überlegungen noch im Anfangsstadium befinden. Es wurde lediglich von zwei infrage kommenden Bereichen gesprochen. Unter anderem sollen sowohl Parzellen südlich der Kolpingstraße in Richtung Münstermaifeld als auch der Bereich westlich der Gartenstraße in Richtung Mertloch untersucht werden. Offen ist momentan auch noch, wie viele Grundstücke entstehen können, sagte Heinemann im Gespräch mit der RZ.

Darüber hinaus befasste sich das Gappenacher Gremium mit zwei konkreten Bauvoranfragen für einen bisher noch nicht erschlossenen Bereich nördlich der bebauten Ortslage/westlich der Gartenstraße. Die Mehrheit im Rat versagte das Einvernehmen zu den beiden Anfragen. Sie betreffen die Errichtung von Wohnhäusern und Garagen. Der Rat begründete die Ablehnung mit dem Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Verwaltung hatte dazu in der Sitzungsvorlage ausgeführt, dass die betroffenen Grundstücke lediglich an einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg angrenzen und die zur Erschließung notwendigen Einrichtungen, wie Wasser, Abwasser und Strom, nicht vorgehalten wären.

Weiterhin wurde argumentiert, dass der Flächennutzungsplan im Bereich der beiden Vorhaben gemischte Bauflächen vorsehe, aber eine konkrete Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes nicht vorliege. Außerdem würden die beiden Wohnbauvorhaben aufgrund der Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb „schädlichen Umwelteinwirkungen“ ausgesetzt. Von daher lägen mehrere Beeinträchtigungen öffentlicher Belange im Sinne des des Baugesetzbuches vor.

Ortsbürgermeister Udo Heinemann betonte, dass der vorgesehene Beschluss des Gemeinderates nicht für die Ewigkeit gelte. „Unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen ist eine andere Entscheidung aber nicht möglich“, so der Ortsbürgermeister, dessen Begründung von Christa Siekmann, der anwesenden Vertreterin der Verbandsgemeindeverwaltung, ergänzt wurde.

Heinemann teilte abschließend mit, dass für die Erneuerung der Stromtrasse Ende September bis Anfang Oktober mit der Anlage des Wegenetzes begonnen werde. Alle Wege, die im Naturschutzgebiet liegen, würden zurückgebaut, hieß es. Die übrigen sollten bestehen bleiben.

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