Shishabars aus Koblenz und der Region klagen über neue 25-Gramm-Regelung
Neue Verpackungsvorschrift: Shishabar-Besitzer aus Koblenz und der Region klagen über 25-Gramm-Regelung
Shisha-Pfeife
Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, wurde der Verkauf von Shishatabak in großen Verpackungen verboten. Für viele Shishabar-Besitzer eine Katastrophe: Es kommen weniger Kunden, sie machen weniger Gewinn und werden zudem mehr von der Polizei kontrolliert.
Soeren Stache. picture alliance / Soeren Stache

Um Steuerhinterziehung zu verhindern, darf Shishatabak jetzt nur noch in kleinen Packungen verkauft werden. Das trifft besonders die Shishabar-Besitzer, die unter weniger Gewinn, weniger Kundschaft und mehr Kontrollen durch die Polizei und den Zoll klagen. Wir haben Inhaber aus Koblenz, Andernach und Mayen gefragt, was die neue Vorschrift für ihr Geschäft bedeutet.

Lesezeit 3 Minuten
Der Verkauf von Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Shishatabak ist seit Juli 2022 nicht mehr erlaubt. Das Ziel dahinter: Steuerhinterziehung zu vermeiden. Denn viele Shishabars haben aus den großen Packungen kleine Portionen entnommen und nur einmal versteuert.

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