Neue Landesverordnung zur Coronavirus-Verbreitung in Pflegeeinrichtungen ist in Kraft
Neue Coronaregeln sind in Kraft: Nun zieht etwas Normalität in die Pflegeheime im Kreis Mayen-Koblenz ein
Soziale Kontakte zwischen Bewohnern, aber auch zu ihren Angehörigen und nahestehenden Personen sollen nun wieder ermöglicht werden. Unser Foto zeigt einige Bewohner des Altenheims St. Johannes (Klösterchen) in Mayen, die sich nach den pandemiebedingten Einschränkungen nun auf mögliche Öffnungsschritte in ihrem „Zuhause“ freuen. Foto: Elvira Bell
Elvira Bell

Kreis MYK. Am vergangenen Montag ist die neue Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Sie betrifft unter anderem die Besucherregelung und die sozialen Kontakte innerhalb und außerhalb der Einrichtungen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischenzeitlich sowohl bei den Bewohnern als auch bei den Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen eine hohe Immunisierungsquote vorliegt.

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„Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst können bei hoher Durchimpfungsrate der Bewohner sowie der Beschäftigten stufenweise Anpassungen der Empfehlungen zum Infektionsschutz vorgenommen werden“, heißt es hierzu in der Verordnung. In Anbetracht der pandemischen Situation sind Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Unsere Zeitung hat sich über die Situation in einigen Seniorenzentren im MYK-Land informiert.

Gut aufgestellt ist das Altenzentrum St. Johannes (Klösterchen) in Mayen. Dort haben im Februar die Mitarbeiter und Bewohner ihre zweite Impfung erhalten. „Wir freuen uns mit den Bewohnern, dass durch die hohe Impfquote im Klösterchen wieder mehr Gemeinsamkeit möglich ist“, so Einrichtungsleiterin Christiane Jeub. Damit kehre zugleich ein Stück Normalität und mehr Lebensfreude in die Einrichtung zurück. „Die Bewohner und ihre Angehörigen freuen sich darauf“, betont Jeub.

Im Klösterchen sind aktuell 88 Prozent der Bewohner vollständig geimpft. „Dies bedeutet, dass Angebote in der Gemeinschaft innerhalb unserer Einrichtung mit Mindestabstand und Maske wieder erlaubt sind. Dazu gehören Back- und Kochangebote, Frühschoppen, Kreativangebote, Bewegungsgeschichten sowie Gottesdienste. Zudem können die Bewohner wieder mehr Besuch empfangen. Täglich dürfen pro Bewohner bis zu vier Personen aus maximal zwei Haushalten zu uns kommen“, betont Jeub. Die Besucher müssten natürlich die AHA Regeln beachten, eine FFP 2-Maske tragen und ihre Hände desinfizieren.

„Die genannten Lockerungen sind allerdings erst dann möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mayen-Koblenz stabil unter 100 pro 100.000 liegt, weil sonst die Bundesnotbremse mit strengeren Regeln gilt. Sobald es die Inzidenz zulässt, werden wir die Lockerungen und die neuen Regelungen gemäß den behördlichen Vorgaben umsetzen. Wann das der Fall sein wird, lässt sich leider nicht vorhersagen“, sagt Jeub. Mit seinem Hygienekonzept sei das Klösterchen bisher sehr gut durch die Pandemie gekommen. „Unser Ziel besteht weiterhin darin, die Bewohner ebenso wie die Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und Lockerungen – wo immer es möglich und erlaubt ist – zuzulassen“, so Jeub.

Im Marienstift in Mendig liegt die Immunisierungsquote der Bewohner über 75 Prozent. „Bei einer Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner im Kreis MYK müssen sich die Besucher vor Betreten der Einrichtung einem PoC-Test unterziehen“, erklärt Markus Sauer, Einrichtungsleiter des Marienstifts. Bei Vorlage des Ergebnisses eines negativen Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist und von einer zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt wurde, kann auf eine Testung vor Ort verzichtet werden.

Auch immunisierte Personen, bei denen ein vollständiger Impfschutz – 14 Tage nach der zweiten Impfung – nachgewiesen ist, und Personen, deren überwundene Coronainfektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt, benötigen keinen PoC-Test. Ein vergleichbarer Schutz wird auch bei Genesenen, die einmal geimpft wurden, angenommen. „Die Besuche sind wieder in den Räumlichkeiten der Einrichtung zugelassen, in denen sie auch vor Beginn der Corona-Pandemie zugelassen waren“, so Sauer. Eine zeitliche Begrenzung der Besuche falle weg.

„Aufgrund der Immunisierungsquote ist auch das gemeinsame Essen oder Kaffee trinken mit Angehörigen erlaubt. Grundlage hierfür sei die Gestaltung des Alltags der Bewohner. Diese waren seit Beginn der Pandemie aufgrund der Gefährdungslage immer wieder Isolationsmaßnahmen ausgesetzt, die Gefahr der Vereinsamung war trotz aller Maßnahmen, den Bewohnern ein möglichst „normales“ und wenig eingeschränktes Leben zu ermöglichen, gegeben. Dies könne zu psychischen und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Von daher habe die Immunisierungsquote richtigerweise dazu geführt, „dass unsere Bewohner wieder mehr am Leben partizipieren können und die Öffnungsschritte in den Einrichtungen richtig und sinnvoll sind. Die neue Regelung gibt uns die Möglichkeit, Gemeinschaftsaktivitäten in unserem Marienstift unter Beteiligung der Vorstellung unserer Bewohner wieder frei zu gestalten“, resümiert Markus Sauer.

In den Seniorenzentren in Plaidt und Münstermaifeld sind Aktivitäten innerhalb der jeweiligen Wohngruppen möglich. Auch hier ist die überwiegende Zahl der Bewohner und Mitarbeiter komplett geimpft. Der Besuch von Angehörigen ist im vorgegebenen Rahmen möglich. „Bezüglich möglicher Lockerungen für Personen mit komplettem Impfschutz warten wir auf die Rahmenbedingungen, die in den kommenden Wochen durch Bund und Länder vorgegeben werden“, teilt Pascal Nachtheim, Stabsstelle Unternehmenskommunikation der Barmherzigen Brüder Saffig, unserer Zeitung mit. Seit Mitte April seien darüber hinaus auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe erstgeimpft. Die Zweitimpfung erfolge hier in den nächsten Wochen, so Nachtsheim.

In der Villa Toscana in Kottenheim liegt die Impfquote bei den Bewohnern bei gut 90 Prozent. „Am Montag ist die neue Landesverordnung, die weitere Lockerungen vorsieht, in Kraft getreten, die wir nun auch den Vorgaben entsprechend umsetzen wollen“, so Ute Weiner-Mertz, zuständig für Social Media & Marketing. „Dies natürlich unter dem Gesichtspunkt, die Gesundheit unserer Bewohner und Mitarbeiter weiterhin zu gewährleisten.“

Im Seniorenzentrum Marienstift in Andernach haben 85 Prozent der Bewohner einen vollständigen Impfschutz. Auch hier richtet sich die aktuelle Besuchsregelung nach den Vorgaben der Landesverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz. Die genauen Regeln seien auf der Homepage ersichtlich sowie telefonisch zu erfragen, erklärt Cornelia Kaltenborn, Geschäftsführerin des Seniorenzentrums Marienstift. Besuchszeiten sind täglich von 13 bis 17.30 Uhr. Ausnahmen bestehen bei Bewohnern, die palliativ versorgt werden oder bettlägerig sind. „Die Bewohner haben die Möglichkeit, sich einmal in der Woche zur Hospitalkirche begleiten zu lassen, um dort im Rahmen einer kleinen Feier die Heilige Kommunion zu empfangen und eine Kerze für persönliche Anliegen zu entzünden“, führt Kaltenborn weiter aus.

Dass die Neuregelung eine Erweiterung der bisherigen Angebote ermöglicht, erklärt Mario Blinn. „Gottesdienste waren bisher nicht möglich und die Betreuung erfolgte in der Moseltal Seniorenresidenz bislang in Kleinstgruppen“, so der Geschäftsführer der Senioren Palace Gruppe in Koblenz. Auf Facebook und Instagram hat die Seniorenresidenz ein Video veröffentlicht, das die Veränderungen skizziert. Auf die neue Landesverordnung weist das Koblenzer Alten- und Pflegeheim Maria vom Siege auf seiner Homepage hin. Hier heißt es: „Verlässt ein Bewohner die Einrichtung länger als 24 Stunden, hat er danach für die Dauer der darauffolgenden sieben Tage in der Einrichtung außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem ist am Tag der Rückkehr und am siebten Tag ein Schnelltest durchzuführen.“

Von unserer Mitarbeiterin Elvira Bell

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