Ein völlig nackter Mann ist am Mittwochabend über Waldwege bei Kottenheim spaziert. Er trug lediglich Wanderschuhe. Augenzeugen alarmierten die Polizei, die daraufhin eine Polizeistreife in das Gebiet schickte. Wie das Polizeipräsidium Koblenz auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, suchten die Beamten vergebens das Gebiet ab. Den nackten Wanderer trafen sie nicht an. Zuerst hat der „Merkurist“ über den Fall berichtet.
Warum der Mann völlig unbekleidet am Wald entlang lief, bleibt also unklar. Fest steht: Obwohl in Deutschland Nacktheit in der Öffentlichkeit strafrechtlich nicht verboten ist, darf man sich üblicherweise nur an dafür ausgewiesenen Orten nackt aufhalten, beispielsweise am FKK-Strand. Wer dagegen unbekleidet durch ein Shopping–Center läuft oder sich splitterfasernackt im Park oder Wald bewegt, riskiert nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bußgeld. Das kann zwischen 5 und 1000 Euro liegen.

Strafrechtlich relevant wird Nacktheit in der Öffentlichkeit, wenn die Grenze zum Exhibitionismus überschritten wird. Das ist dann der Fall, wenn jemand sich des sexuellen Lustgewinns wegen entblößt. In diesem Fall ist nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu rechnen.
Unabhängig davon gibt es in Deutschland Gruppen und Vereine, die sich Nacktwanderer oder Nacktwanderfreunde nennen. Sie verstehen sich als Natursportler. „Der Verzicht auf unpraktische Kleidung ermöglicht den direkten Kontakt mit Wind, Sonne und Temperatur“, sagen sie zur Erklärung. „Einige von uns verzichten auch auf hinderliches Schuhwerk. Zuweilen werden selbst längere Strecken von uns erwandert, wobei wir unsere Nacktheit nicht als Provokation, sondern als sinnvolle Ergänzung des Wanderns verstehen.“