43-Jähriger war in Mayen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung angeklagt
Nach Geständnis: Rasches Urteil gegen 43-Jährigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung
Symbolbild
Peter Steffen. picture alliance / dpa

Rechtsfrieden kommt auf unterschiedliche Weise zustande. Kürzlich war es ein Verständigungsgespräch vor dem Schöffengericht Mayen, das zu einem raschen und eher milden Urteil führte. Ein 43-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Weißenthurm war der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung angeklagt.

Der nicht vorbestrafte und geschiedene Angeklagte, der Vater einer Tochter und als Kaufmann angestellt ist, lässt durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Philipp Grassl, erklären, dass er aussagen wolle. Die folgende Schilderung fasst zusammen, was in der Nacht vom 5. auf den 6. November 2022 in einem Haus in Urmitz geschah.

Der Angeklagte war mit seiner Lebensgefährtin zu Gast bei deren Freundin. Es wurde offenbar sehr viel Alkohol getrunken. Der für den Tatzeitraum angenommene Alkoholspiegel lag beim Angeklagten bei 2,4 Promille. Die Lebensgefährtin legte sich im Obergeschoss des Hauses schlafen, die Freundin auf einer Couch im Erdgeschoss. Der Angeklagte ging zunächst ins Obergeschoss, legte sich dort ins Bett, stand dann jedoch auf, um im Hof eine Zigarette zu rauchen. Er kehrte dann ins Erdgeschoss zurück, ging zur Couch, wollte Sex mit der Freundin. Sie lehnte ab und ging stattdessen mit dem Angeklagten zum Rauchen vor die Tür.

Als sie sich wieder auf die Couch gelegt hatte, trat der Angeklagte hinzu, interpretierte ihre erneuten Abwehrversuche als Zustimmung und vollzog gegen ihren Willen den Beischlaf. Danach schlief der 43-Jährige ein. Die Folgen waren und sind erheblich. Die Freundin rief per Telefon die Polizei, die den Mann abführte. Die Frau leidet bis heute unter dem Geschehen und ist noch immer in therapeutischer Behandlung.

Sie tritt als Nebenklägerin auf, verlässt jedoch den Gerichtssaal, solange der Angeklagte seine Aussage macht. Sie selbst müsste aussagen und sich damit das Geschehen im November 2022 noch einmal in Erinnerung rufen. Doch der Vorsitzende Richter, Amtsgerichtsdirektor Joachim Anheier, regt eine Verständigung an. Sollte der Angeklagte gestehen, erspare er dem Opfer die Aussage vor Gericht und könne mit einer milderen Strafe rechnen.

Nach einer Beratungspause gibt sich der Angeklagte geständig; er entschuldigt sich. Damit werden drei Zeugen wieder entlassen, ohne vernommen worden zu sein. Die Staatsanwältin plädiert auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung. Der Vertreter der Nebenklage will im Urteil eine Entschädigungszahlung für Auslagen und Schmerzensgeld aufgenommen wissen. Die Ansprüche des Opfers werden mit 20.000 Euro angesetzt, die in monatlichen Raten à 200 Euro zu zahlen sind. Der Verteidiger plädiert auf eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren. Das Schöffengericht kommt nach kurzer Beratungszeit zu folgendem Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, sowie die Kosten des Verfahrens und die Zahlung von 20.000 Euro. Die Verfahrensbeteiligten haben nun eine Woche lang Zeit, dem Urteil zuzustimmen.

Von Axel Holz

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