Angeklagter (63) aus Mayen räumt Taten weitgehend ein
Missbrauchte Klavierlehrer seine Schülerin?
Landgericht Koblenz
Ein 63 Jahre alter Mann aus Mayen soll in insgesamt 18 Fällen sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen vorgenommen haben. Im Landgericht Koblenz wird ihm nun der Prozess gemacht. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Mayen. In insgesamt 18 Fällen soll ein 63-jähriger Mayener sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann unter anderem schweren Missbrauch von Kindern vor, für den sich der Angeklagte nun vor der 6. Strafkammer des Landgerichtes Koblenz zu verantworten hat.

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Die Taten haben sich in den Jahren 2007 und 2008 abgespielt, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Der erste Verhandlungstag unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bendel war geprägt von einem umfassenden Geständnis des Angeklagten.

Dieser war von Bendel zuvor belehrt worden, dass sich ein wahrheitsgemäßes Geständnis strafmildernd auswirken könne, wobei auch der Zeitpunkt des Geständnisses ins Gewicht falle.

Der Angeklagte sagte aus, dass er bereits im Jahr 2017 bei der Polizei ausgesagt habe. Er habe, so der Mann, seine Schuldgefühle nicht mehr ausgehalten, sich der Mutter des Opfers, das im Prozess als Nebenklägerin auftrat, geöffnet und sei anschließend zur Polizei gegangen. Der Mayener habe dem zum Tatzeitpunkt etwa acht- bis neunjährigen Mädchen Nachhilfe im Klavierunterricht gegeben. Dieser habe in der Wohnung des Opfers und ihrer Mutter stattgefunden. Im Zuge dieser Unterrichtsstunden habe er das Mädchen unsittlich berührt. Dieses habe sich zunächst gewehrt, darauf habe der Mann dem Kind erzählt, dass ein anderes Mädchen das auch tun würde.

Vor Gericht gab der 63-Jährige zu, dass er dieses andere Mädchen nur erfunden habe, um den Widerstand zu überwinden. In der Folge sei es zu weiteren Kontakten zwischen den beiden gekommen. Das Kind habe bei ihm übernachtet und in seinem Bad geduscht. Dabei sei es zu weiteren Berührungen im Intimbereich gekommen. Zudem gab der Angeklagte zu, bei dieser Gelegenheit mit seinem Penis in das Kind eingedrungen zu sein.

Im Laufe seiner Aussage gab der Angeklagte mehrfach zu Protokoll, dass er sich nicht mehr genau erinnern könne, da sein Gedächtnis merklich nachlasse. Wenn die Nebenklägerin dies aber so gesagt habe, werde es schon stimmen. Der Angeklagte sagte aus, dass das Opfer Angst gehabt habe, zu Hause zu schlafen und ihn sogar einmal gebeten hätte, ihr zu zeigen, wie eine Vergewaltigung aussähe. Hier habe er sich aber geweigert, sich dennoch über die vermeintliche Erfahrung des Kindes gewundert. Der Vorsitzende Richter wies den Angeklagten darauf hin, dass der Gesetzgeber vorsehe, dass Kinder in ihrer sexuellen Entwicklung unbedingt zu schützen seien und womöglich der Eindruck entstehen könnte, der Angeklagte, wolle einen Teil der Verantwortung auf das Opfer abschieben. Kinder seien jedoch nicht in der Lage, Gut und Böse sicher einzuschätzen. „Der Erwachsene ist verantwortlich, egal, wie sich das Kind verhält“, mahnte Richter Bendel. Eine geladene Zeugin, der sich der Angeklagte ebenfalls im Rahmen einer gemeinsamen Übernachtung in seiner Wohnung versucht habe zu nähern, hatte den Mann als Betreuer einer freikirchlichen Kindergruppe erlebt. Sie beschrieb, dass sie den Angeklagten in ihrer Kindheit als sehr offenen Menschen erlebt habe, der oft Späße gemacht habe. Die Kinder der Kirchengemeinde hätten sehr schnell Vertrauen zu dem Mann gehabt. Es sei in der Gemeinde nie ein Thema gewesen, dass der Angeklagte keine gleichaltrige Partnerin gehabt habe. Bei einem Gespräch mit der Nebenklägerin seien die Vorfälle dann jedoch ans Licht gekommen. Daraufhin habe der Kirchenvorstand der Gemeinde den Mann im Jahr 2008 aus der Gemeinde ausgeschlossen.

Ein Polizeibeamter im Ruhestand, der die Vernehmung des Angeklagten nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe vorgenommen hatte, gab an, dass sich der Mann bereits damals größtenteils geständig gezeigt habe. Er habe jedoch einige der vergangenen Ereignisse als zufällig wahrnehmen wollen. Dass es sich bei einigen Ereignissen jedoch nicht um Zufall gehandelt habe, habe der Mann in der Folge eingeräumt. Die Vernehmung der Nebenklägerin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Prozess wird am Dienstag, 22. Oktober, fortgesetzt.

Von Martin Ingenhoven

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