Aufgrund einer psychischen Erkrankung soll sie dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Nun lag es an der 10. Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Julia Rau zu prüfen, ob ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden musste. Dem ist so, aber nicht ganz. Denn die Kammer setzte die Unterbringung zur Bewährung aus.
Fachärzte waren sich einig
Was war passiert? Die Frau gab den Angriff zu, ihr Mann, also das Opfer, trug aber am ersten Prozesstag deutlich zu ihrer Entlastung bei. Sie habe das Messer danach herausgezogen, seine Wunde verbunden und sich mehrfach entschuldigt. Danach reinigte sie das Messer und schnitt damit weiter die Pizza auf, die es eigentlich zu Mittag geben sollte, während er den Notarzt rief. Richterin Rau betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass es weder vorher noch nachher zu einem solchen Gewaltausbruch bei der Frau gekommen war.
Gleich zwei forensisch-psychiatrische Sachverständige wurden im Prozess gehört, im Ergebnis waren sich die beiden Fachärzte einig. Die Frau leidet unter einer affektiven Persönlichkeitsstörung und einer Lernbehinderung. Dazu zeigt sie Symptome einer Depression. Es war ihr wohl möglich, einzusehen, dass ihre Reaktion zum Tatzeitpunkt falsch war, aber ihre Steuerungsfähigkeit war damals erheblich beeinträchtigt, vielleicht sogar komplett aufgehoben. Somit war sie vor dem Gesetz nicht schuldfähig. Das hätte jetzt laut Paragraphen zu ihrer Unterbringung führen können, aber die Kammer erkannte auf besondere Umstände.
Ein sehr aufregender Prozess für die Frau
Die 53-jährige ist krankheitseinsichtig, nimmt ihre Medikamente und geht einer geregelten Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt nach. Daher setzte die Kammer die Unterbringung für sie zur Bewährung aus. Allerdings unter diversen Auflagen. Die nächsten fünf Jahre darf sie sich natürlich keinerlei weiterer Straftaten schuldig machen. Darüber hinaus soll sie ihre Arbeit und somit einen geregelten Tagesablauf aufrecht erhalten. Sie wird sich einmal pro Monat bei der Forensisch-Psychiatrischen Institutsambulanz (FPIA) der Klinik Nettegut vorstellen, die auch sicherstellen können, dass sie regelmäßig ihre Medikamente nimmt. Dazu kommt ihre Versorgung durch die Sozialstation und ihre gesetzliche Betreuerin.
Es war für die Frau ein sehr aufregender Prozess, der ihr sichtlich zusetzte. Aber Richterin Rau fand behutsam die richtigen Worte, um ihr das Urteil verständlich zu machen. „Sie gehen gleich wieder nach Hause und wenn Sie sich an alles halten, bleibt das auch so. Wir legen Vertrauen in Sie und hoffen, dass Sie uns bestätigen, dass wir heute das Richtige getan haben.“ Auch wenn sie es nicht in die Auflagen fassen konnte, regte die Richterin zusätzlich einen Umzug des Ehepaares in das betreute Wohnen an. Das wird aufgrund der derzeitigen Situation nicht von heute auf morgen möglich sein, bleibt jedoch als Aufgabe für die Betreuenden aktuell. Auch die 53-Jährige würde einer solchen Maßnahme zustimmen.