Messerangriff in Ochtendung: Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt
Messerangriff auf Ehemann: Frau muss nicht in Psychiatrie
Justitia
Eine Rolle für das Urteil spielte, dass es weder vorher noch nachher zu einem Gewaltausbruch bei der Frau gekommen war.
dpa

Es ging um viel für eine 53-jährige Beschuldigte. Am 17. Februar 2021 hatte die Frau in Ochtendung ihrem 60-jährigen Ehemann nach einem Streit ein Küchenmesser in den linken Oberschenkel gerammt.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung soll sie dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Nun lag es an der 10. Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Julia Rau zu prüfen, ob ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden musste.

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