Mayener Rat schafft einstimmig planungsrechtliche Grundlagen für eine Anlage hinter dem Schwimmbad
Mehr Raum für Kleingärtner: In Mayener Stadtnähe Parzellen pachten
Die Bahntrasse Kaisersesch–Andernach begrenzt das Plangebiet. Von hier bis zum Nettebad soll offiziell eine Kleingartenanlage entstehen.
Thomas Brost

Kleingärtner, die bislang in der Stadt Mayen keine Möglichkeit zum Anbauen hatten und auf der Suche nach einer Fläche sind, eröffnet sich jetzt die Chance, eine Parzelle zu pachten.

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Der Stadtrat beschloss den Bebauungsplan „Am roten Baum“ für eine Dauerkleingartenanlage von 7600 Quadratmeter Größe gleich hinter dem Nettebad, angrenzend zur Bahntrasse. Einstimmig sprach sich der Rat für das Konzept aus.

Platz für Gartenlauben und Gewächshäuser

Eigentlich sind dort schon Kleingärtner zugange. Auf einigen Parzellen haben sie Gartenlauben oder Geräteschuppen errichtet. Jetzt sollen mit dem Ratsbeschluss die baurechtlichen Grundlagen geschaffen werden. „Aktuell fehlt es in Mayen an stadtnahen Grünflächen für Einwohner, welche in der verdichteten Kernstadt keinen eigenen Garten haben“, hieß es auch in den Anlagen zur Beschlussvorlage. Verschärfend komme hinzu, dass derzeit die anderen Dauerkleingärten „komplett verpachtet“ seien. Gartenlauben dürfen in einfacher Ausführung auf dem Gelände künftig errichtet werden – nicht jedoch zum dauerhaften Wohnen. Ebenso ist der Bau von Gewächshäusern innerhalb des Bebauungsplans erlaubt.

Eine Intention des neuen Bebauungsplans wird auch die verkehrstechnische Erschließung der Anlage sein. Zurzeit existiert dort an den Kleingärten nur ein Weg aus einer wassergebundenen Decke. Die Stadt rechnet damit, das Verfahren refinanzieren zu können, indem ein Pachtzins erhoben wird.

Realisierung im Sommer?

Sobald die öffentliche Auslegung und die Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist, soll der Stadtrat die Satzung für den Bereich der Kleingartenanlage beschließen – bei optimalem Verlauf könne dies im Sommer der Fall sein, heißt es. Nach der Realisierung des Bebauungsplans hat die Stadt ein Vorkaufsrecht für alle Parzellen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

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