An Zwölfjähriger vergangen? Mayener von Schöffengericht freigesprochen
Mayener vor Gericht: Vorwürfe des Missbrauchs ließen sich nicht bestätigen
dpa/Symbolfoto

Hat er oder hat er nicht? Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes musste sich jetzt ein 23-jähriger, nicht vorbestrafter Mayener vor dem Schöffengericht verantworten.

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Angeklagt waren verschiedene Handlungen vor und an einem Mädchen, das zum Tatzeitraum zwölf Jahre alt war. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski, verlas eine Erklärung, in der alle Vorwürfe zurückgewiesen wurden. Die Staatsanwältin hatte zuvor von verschiedenen Handlungen des Angeklagten – wie in die Hose greifen, Küssen und das Verbreiten von Nacktbildern – berichtet und die Anklage auf die Strafrechtsparagrafen 176 ...

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Andernach & Mayen

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