Die SGD Nord hat die Ausweisung des Naturschutzgebietes beantragt. Der Entwurf einer Rechtsverordnung, die für die Ausweisung erforderlich ist, sowie die dazugehörenden Karten liegen vom heutigen Mittwoch, 14. August, an einen Monat lang zur Einsicht bei der der Stadtverwaltung Mayen aus.
Dass es sich bei dem rund 28 Hektar großen Areal um eine schutzwürdige Fläche handelt, steht für die SGD Nord außer Frage. „Aufgrund der hohen Dichte und der Artenvielfalt der vorkommenden Fledermausarten kommt dem Mayener Grubenfeld zumindest bundesweite, gegebenenfalls sogar mitteleuropäische Bedeutung für den Fledermausschutz zu“, teilt die Behörde auf Anfrage der Rhein-Zeitung mit. Immerhin seien 16 verschiedene Fledermausarten auf dem Grubenfeld anzutreffen. Darunter sind auch fünf Arten, zu deren Schutz laut Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) europaweit entsprechende Schutzgebiete eingerichtet werden sollen.
Das Mayener Grubenfeld habe allerdings nicht nur als Winter- und Schwarmquartier für Fledermäuse eine überragende Bedeutung, betont die SGD Nord. Auch für die umgebenden Flächen bestehe aufgrund der dortigen Biotopstrukturen ein hoher Naturschutzwert mit einem entsprechendem Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Libellen und anderen Tieren, heißt es in der Stellungnahme der Behörde weiter.
Die hohe ökologische Bedeutung des Mayener Grubenfelds zeige sich laut SGD Nord auch daran, dass die als Naturschutzgebiet geplante Fläche unter anderem schon im aktuellen Regionalen Raumordnungsplan als Vorrangfläche „Arten- und Biotopschutz“ ausgewiesen ist. Zudem gebe es Überschneidungen mit dem bereits ausgewiesenen FFH-Gebiet „Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“ und dem Vogelschutzgebiet „Unteres Mittelrheingebiet“.
Aus diesem Grund werde sich für die Nutzer des Mayener Grubenfeldes auch nach dessen Ausweisung als Naturschutzgebiet wohl kaum etwas ändern, teilt die SGD Nord mit. Auch das Spazierengehen mit Hunden ist weiterhin möglich. „Zum Schutz von dort vorkommenden Bodenbrütern müssen die Hunde aber angeleint werden“, schränkt die SGD Nord allerdings ein.
Im Zuge des Offenlegungsverfahrens, das heute beginnt, kann jeder, dessen Belange durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes berührt sein könnten, Anregungen und Einwendungen vorbringen. Zuvor hat bereits das sogenannte Anhörverfahren stattgefunden, an dem insgesamt rund 50 unterschiedliche Stellen – darunter Behörden, Kommunen, Kammern, Versorgungsunternehmen, Naturschutzvereine und andere mehr – beteiligt waren. „Wesentliche Bedenken wurden dabei nicht vorgebracht“, teilt die SGD Nord mit. „Im Ergebnis wurde die Ausweisung des Naturschutzgebietes ,Mayener Grubenfeld‘ von den im Anhörverfahren Beteiligten überwiegend begrüßt.“
Hilko Röttgers