41-jährigen Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Mann verurteilt: Krankheit schützt vor Strafe nicht
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Mayen. Der 41-jährige Angeklagte wird aus der Justizvollzugsanstalt Koblenz in den Sitzungssaal 110 des Amtsgerichts Mayen gebracht. Er geht am Rollator. Dies erweckt den Eindruck, als gehe es ihm schlecht. Und tatsächlich werden in seinem Strafverfahren vor dem Schöffengericht etliche seiner Krankheiten aufgeführt, so unter anderem: Diabetes, Depression, multiple Sklerose und Nierenversagen. Außerdem leide er unter den Folgen eines selbst verursachten Kraftfahrzeugunfalls, hieß es.

Lesezeit 2 Minuten
Aber Krankheit allein schützt vor Strafe nicht, vor allem, wenn es sich bereits um die bevorstehende 17. Verurteilung handelt. Im aktuellen Strafverfahren wirft ihm der Staatsanwalt zweifachen Betrug, zweimal Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung und Wohnungseinbruch vor.

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