Aufgrund eines Drogenrauschs steht dauerhafter Aufenthalt im Nette-Gut im Raum: Mann muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten – Aufenthalt im Nette-Gut droht
Aufgrund eines Drogenrauschs steht dauerhafter Aufenthalt im Nette-Gut im Raum
Mann muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten – Aufenthalt im Nette-Gut droht
Regelmäßig wird vor den Nebenwirkungen bei erhöhtem Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum gewarnt. Die Folgen können fatal sein, wie auch eine Geschädigte im vergangenen Jahr erleben musste. Der Angeklagte selbst hat gar keine Erinnerungen mehr, wie er am ersten Prozesstag aussagte.
Bleibt die Frage: Hat er der besagten Frau wirklich im Drogenrausch so hart gegen den Kopf getreten, dass sie fast an den Folgen verstorben wäre, wenn nicht umgehend Erste Hilfe geleistet worden wäre? Für den Angeklagten steht viel auf dem Spiel: Sollte die 14.