Der mehr als 250 Jahre alte Lindenbaum in Obermendig darf gefällt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zum Thema kommentiert unser Redakteur Thomas Brost.
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Bittere Erkenntnis für alle Freunde des uralten Lindenbaumes in Obermendig: Die Investorin hat das Recht, den Baum, der auf ihrem Grundstück steht, zu fällen – auch weil dieser möglicherweise einem Bauvorhaben im Weg steht. Entscheidend sind zwei Punkte beim Urteil des Verwaltungsgerichtes.