Meinung
„Mangelnde Offenheit“
Thomas Brost
Thomas Brost
Jens Weber. MRV

Der mehr als 250 Jahre alte Lindenbaum in Obermendig darf gefällt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zum Thema kommentiert unser Redakteur Thomas Brost.

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Bittere Erkenntnis für alle Freunde des uralten Lindenbaumes in Obermendig: Die Investorin hat das Recht, den Baum, der auf ihrem Grundstück steht, zu fällen – auch weil dieser möglicherweise einem Bauvorhaben im Weg steht. Entscheidend sind zwei Punkte beim Urteil des Verwaltungsgerichtes.

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