Arbeitsverträge von Subunternehmern sorgen für Irritationen - VREM: Tolerieren keine Verstöße: Lohndumping beim ÖPNV: Sollten Busfahrer unter Tarif beschäftigt werden?
Arbeitsverträge von Subunternehmern sorgen für Irritationen - VREM: Tolerieren keine Verstöße
Lohndumping beim ÖPNV: Sollten Busfahrer unter Tarif beschäftigt werden?
Sollten Busfahrer zu wenig Gehalt bekommen? Laut RZ-Informationen gab es bei Arbeitsverträgen einiger Subunternehmer Unstimmigkeiten. dpa (Symbolbild)
Im Dezember startet der neue ÖPNV-Linienplan des Kreises Mayen-Koblenz. Die Strecken, auf denen die Busse künftig verkehren werden, wurden hierfür in fünf Linienbündeln zusammengefasst und europaweit ausgeschrieben. Gegenüber dem Busunternehmen Verkehrsbetrieb Rhein-Eifel-Mosel GmbH (VREM), einer Tochterfirma des Transdev-Konzerns, das die Ausschreibung für die drei Linienbündel Vordereifel, Pellenz und Maifeld gewonnen hat, stehen nun Vorwürfe des Lohndumpings im Raum.
Konkret handelt es sich hier um ein Subunternehmer – die MIBO Bus GmbH in Gründung –, an das die VREM einen Teil ihrer Fahrleistungen weitergegeben hat. Wie ein Informand gegenüber unserer Zeitung berichtet, deuten Details in den Arbeitsverträgen für die beschäftigten Busfahrer darauf hin, dass das Landestariftreuegesetz (LTTG) nicht eingehalten wird.