Ausgewählte Routen dürfen künftig auch in Gegenrichtung befahren werden - Rat entscheidet heute
Künftig auch in Gegenrichtung befahrbar: Stadt Andernach gibt ausgewählte Einbahnstraßen für Radler frei
Die Hochstraße könnte von der Einmündung Schaarstraße bis zur Fußgängerzone für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden. Das schlägt jedenfalls die Verwaltung vor, die die notwendigen Bedingungen für ein sicheres Befahren des Straßenabschnitts für erfüllt hält. Foto: Martina Koch
Martina Koch

Andernach. Die Andernacher Innenstadt soll künftig besser und sicherer mit dem Fahrrad erreichbar sein. Darauf einigte man sich im Zuge der Beratungen zur Umsetzung des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts. Nachdem sich der Verkehrsausschuss kürzlich mehrheitlich für die Markierung von Radwegen auf der Breiten Straße zwischen dem Kreisverkehr am Wasserturm und der Einmündung Karlstraße entschieden hatte (wir berichteten), nahm man in der jüngsten Sitzung nun die Einbahnstraßen im Zentrum in den Blick. Diese sollen Radfahrer grundsätzlich auch in Gegenrichtung befahren dürfen, lautet ein Vorschlag des Mobilitätskonzepts.

Lesezeit 3 Minuten
Dafür müssen Einbahnstraßen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllen, erklärt die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage zur Sitzung: Einbahnstraßen können für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist, die Straße ausreichend breit ist und die Kreuzungen und Einmündungen entlang der Strecke übersichtlich gestaltet sind.

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