Rat stimmt für Gestaltungssatzung - Bei Missachtung drohen künftig Bußgelder
Kruft plant Erlass einer Gestaltungssatzung: Altes Ortsbild soll erhalten bleiben
ortsmitte_kruft
Das Krufter Ratshaus gehört zu den wenigen historischen Gebäuden in der Ortsmitte, die mit behauenen Steinen errichtet wurden. Ansonsten dominieren Fassaden aus sogenannten Krotzen – unbehauenen Basaltlavasteinen. Foto: Rico Rossival
Koch Martina. Rico Rossival

Kruft. In der Krufter Ortsmitte fallen in erster Linie die charakteristischen Krotzenfassaden ins Auge. Sie bestehen aus unbehauenen Basaltlavasteinen und verleihen der Pellenzgemeinde ihr charakteristisches Ambiente. Um das besondere Flair der Ortsmitte zu erhalten, hat die Planungsgemeinschaft Steinberger und Partner im Zuge der Dorfmoderation Empfehlungen für die Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen erarbeitet.

Diese Vorschläge flossen in eine Gestaltungssatzung ein, deren Entwurf nun dem Ortsgemeinderat in dessen jüngster Sitzung zur Beratung vorlag. In der Satzung sind Regelungen zusammengefasst, die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken zu beachten haben, wenn künftig Sanierungs-, Umbaumaßnahmen oder Neubauten anstehen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten