Kreis leitet Mittel für Unterkunft und Integration von Flüchtlingen weiter
Kreis MYK leitet Mittel weiter: Kommunen erhalten 3,9 Millionen Euro für Flüchtlinge
Halbjahreszahlen Falschgeld
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Im Zuge der Landespauschale für kommunale Fluchtaufnahme und der Beteiligung an den Zahlungen des Bundes hat der Kreis vom Land zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen rund 13,6 Millionen Euro erhalten.

Infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie zunehmender weltweiter Fluchtbewegungen suchen nach wie vor viele Menschen Schutz im Landkreis Mayen-Koblenz. Im Zuge der Landespauschale für kommunale Fluchtaufnahme und der Beteiligung an den Zahlungen des Bundes hat der Kreis vom Land zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen rund 13,6 Millionen Euro erhalten. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Kreistag, diese Summe, abzüglich der Kreiskosten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, zu 50 Prozent in die kreisangehörigen Kommunen fließen zu lassen.

3,9 Millionen Euro

Die Rede ist von rund 3,9 Millionen Euro. „Die Betreuung und Integration der geflüchteten Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht. Ihre Bewältigung wurde und wird stets in gemeinsamer Verantwortung des Landkreises, der Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden – also innerhalb der kommunalen Familie – wahrgenommen. Als Landkreis sind wir den Kommunen und den vielen ehrenamtlichen Helfern und Initiativen dankbar für ihr großes Engagement“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong, der auch das Ressort Soziales verantwortet. Hervorzuheben sei dabei die Arbeit der Ortsgemeinden, die ebenfalls von den Zahlungen profitieren sollen. Schließlich seien es die Menschen an Ort und Stelle, die die Flüchtlinge nicht nur im Alltag, sondern in allen Lebensbereichen unterstützen.

Kommunen besonders belastet

Um die zunehmenden weltweiten Fluchtbewegungen zu bewältigen, sind alle staatlichen Ebenen gefordert, insbesondere aber die Kommunen. Nach einer vorübergehenden Betreuung in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen sie langfristig für Wohnraum sorgen und sich um die Integration vor Ort zu kümmern. Dies geht mit einer hohen personellen, organisatorischen, inhaltlichen und letztlich auch finanziellen Belastung einher. Der Bund zahlt den Ländern daher ab 2024 eine jährliche Pauschale in Höhe von 7500 Euro pro Asylantragsteller. Das Land Rheinland-Pfalz hat daraufhin das Landesaufnahmegesetz geändert. Hier wurde mit §3c eine Regelung zur einmaligen Zahlung des Landes von 200 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2024 eingefügt. Hinzu kommt die Beteiligung der Kommunen an den oben erwähnten Zahlungen des Bundes in Höhe von rund 65 Millionen. Das ergibt einen Gesamtbetrag von rund 265 Millionen Euro. Hiervon erhält der Landkreis Mayen-Koblenz rund 13,6 Millionen Euro.

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