Nach Gerichtsurteil
Kreis MYK: Geldsegen hier, Abfluss dort
Ein warmer Geldsegen geht auf das Kreishaus hernieder. Auf der anderen Seite droht wieder ein Einkommensverlust.
Thomas Brost

Linke Tasche, rechte Tasche: So dürfte sich die Kreisverwaltung MYK angesichts aktueller Entwicklungen vorkommen. Zum einen bekommt sie eine satte Nachzahlung dank eines Gerichtsurteils, andererseits droht der Verlust fest eingeplanter Einnahmen.

Geldsegen dank Kadi-Spruch: Der Landkreis Mayen-Koblenz hat vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Rheinland-Pfalz recht bekommen und darf rückwirkend zum Jahr 2022 jährlich zusätzliche gut 2,59 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verbuchen. Das Gericht gab dabei einer Klage des Landkreises statt, weil dieser sich zu Unrecht aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) mit Wirkung vom Jahr 2022 hinauskomplimentiert sah.

Das Land hatte den Kreis aus dem Entschuldungsfonds ausgeschlossen, weil dieser angeblich das Verschuldungsziel erreicht habe. Demgegenüber urteilte das Gericht, dass der Konsolidierungsvertrag der Kommunen mit dem Land im KEF vorsehe, dass der Landkreis dann ausnahmsweise nicht aus dem KEF ausscheidet, wenn „nach erstmaligem Erreichen des Verschuldungsziels ein unmittelbarer Wiederanstieg der Liquiditätskreditverschuldung absehbar“ sei. Zudem eröffne das Urteil dem Landkreis die Teilnahme am KEF bis zum Laufzeitende im Jahr 2026. Das Land hat auf Berufung verzichtet.

„Wir kämpfen für eine interkommunale Zusammenarbeit, so, wie sie vom Land gefördert wird.“
Landrat Marko Boos in einem Videokommentar auf Instagram

Gute Nachrichten auch von der Aufsichtsbehörde ADD: Die nämlich hat den Haushalt des Landkreises, der knapp im Plus abschneidet, für 2025 kürzlich genehmigt. Inzwischen sei auch die Prüfung des Stellenplans vonstattengegangen. Der Haushaltsplan ist auf der Webseite des Landkreises zum Download erreichbar, zudem steht er als interaktiver Haushalt zur Verfügung.

Andererseits ringt der Landkreis derzeit mit dem Land um Genehmigungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr – das ist von finanziellem Interesse. Im Zuge von Bürokratieabbau will die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) die Genehmigungspraxis beim Landesbetrieb Mobilität zentralisieren (unsere Zeitung berichtete). Das würde laut Landrat Marko Boos einen Einnahmeausfall für den Landkreis in Höhe von 1,2 bis 1,5 Millionen Euro bedeuten. Der Landkreis hat eine besondere Funktion: Etwa 15.000 Transporte werden im Kreishaus genehmigt. „Und wir haben ganz viele Mitarbeiter, die dies bearbeiten“, sagt Boos in einem Video-Kommentar. Da die Stellungnahmen für die Genehmigungsverfahren im Kreis weiterlaufen würden, habe er vorgeschlagen, eine interkommunale Zusammenarbeit mit fünf anderen Kreisen für das gesamte Verfahren einzurichten. Dies habe Mainz abgelehnt. Boos gibt keineswegs klein bei und betont: „Wir kämpfen für eine interkommunale Zusammenarbeit, so, wie es im Land auch oft gefördert wird.“

Dank E-Rechnung: Zahlungen gehen schneller

Seit 1. April sind für alle öffentlichen Aufträge der Kreisverwaltung sogenannte E-Rechnungen, das sind elektronische Rechnungen, einzureichen. Damit wird EU-Recht umgesetzt. „Das soll den Firmen einen schnelleren Zahlungseingang für erbrachte Leistungen garantieren“, heißt es aus dem Kreishaus. Es gibt keine Übergangsfrist, die E-Rechnung für öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz gilt unabhängig vom Auftragswert. Rund 2300 Firmen haben in den jüngsten Jahren Zahlungen von der Kreisverwaltung Zahlungen erhalten, sie seien schriftlich von der Kreiskasse über die neue Vorschrift informiert worden. Auf der Homepage kvmyk.de wird ebenfalls über das Thema informiert. red

Top-News aus der Region