Immer mehr Länder und Kommunen lassen dies nun in Deutschland zu – zuletzt Berlin. Was halten unsere Schwimmbadbetreiber davon, bereiten sie sich darauf vor, und haben sie mit dem Thema überhaupt schon im Alltag zu tun? Unsere Zeitung hat nachgehört, ob die Schwimmbäder im Kreis MYK aus Gründen der Gleichbehandlung aller Geschlechter und aufgrund eines erkennbaren Interesses am Oben-ohne-Schwimmen für alle ihre Haus- und Badeordnung ändern. Würde eventuell durch das Zeigen der nackten weiblichen Brust das Schamgefühl der Allgemeinheit verletzt?
„Derzeit besagt die Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz, dass der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder nur in üblicher Badebekleidung gestattet ist“, betont Heiko Breitbarth, zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Koblenz. „Der Koblenzer Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 21. Juli vergangenen Jahres mehrheitlich gegen eine Anpassung der Haus- und Badeordnung bezüglich eines „Oben ohne für alle“ ausgesprochen. Eine Ausnahme gilt hier lediglich für den expliziert ausgewiesenen Bereich des FKK-Geländes auf dem Freibad Oberwerth.“ Dass sich die Gäste am Pool auf seinem Campingplatz „Häppy Life“ in Burgen daran stören könnten, wenn sie mit fremder Nacktheit konfrontiert werden, diese Gefahr sieht Florian Krautkremer nicht. „Das kann ich mir nicht vorstellen.“ Der Betreiber gibt ab sofort grünes Licht, damit Oberteile abgelegt werden dürfen.
Eine Änderung der aktuellen Badeordnung für das Freibad in Sayn ist dagegen nicht angedacht. Diese besagt: „Der Aufenthalt in den Nassbereichen des Freibades ist nur in üblicher Badekleidung gestattet“, erläutert Bendorfs Pressesprecherin Theresa Artzdorf. „Diese Formulierung lässt bereits einen großen Auslegungsspielraum zu. Die Kollegen im Freibad entscheiden von Fall zu Fall, sind aber sehr großzügig aufgestellt“, sagt sie.
In den vergangenen Jahren haben uns diesbezüglich keine Anfragen erreicht. Sollten sich die Anfragen der weiblichen Badegäste im Nettebad häufen, wird neu darüber entschieden.“
Janine Pitzen, die Pressesprecherin der Stadt Mayen
Dass auch in der Stadt Mendig keine Änderung der Badeordnung für das Vulkanbad vorgesehen ist, teilt Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel auf Anfrage hin mit. Hierzu heißt in der Badeordnung unter dem Punkt Badebekleidung: „Der Aufenthalt im Freibad und in den Schwimmbecken ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. T-Shirt, Schwimmshirt, Burkini und so weiter sind im Schwimmerbecken verboten.“ Dass es glücklicherweise im Freibad in Winningen bislang keine nennenswerten Differenzen zwischen den Badegästen und den Bademeistern oder unter den Badegästen gegeben hat, erklärt Kathrin Laymann, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. „Insofern sehe ich auch keinen Anlass über eine aufgeblähte Badeordnung zu beraten“, betont sie.
Es scheine unter den Badegästen, so Laymann, „ein natürliches, gemeinsames Verständnis über die Bekleidung im Schwimmbad zu geben beziehungsweise eine angemessene Toleranz.“ Solange dies der Fall sei, sehe sie keinen Regulierungsbedarf. Letztendlich habe die Badeaufsicht immer die Möglichkeit einzuschreiten, „insbesondere dann, wenn die Hygiene gefährdet ist.“
Beim Pellenzbad wird die Badeordnung analog zu den umliegenden Bädern zunächst so belassen, wie sie ist. „Wir haben die Entwicklung seit der Göttinger Entscheidung auf Antrag des non-binären Menschen auf Gestattung, ohne Bikinioberteil das Bad besuchen zu dürfen, im Blick behalten“, berichtet Oliver Fender, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz. „Die seitdem verstärkt diskutierte Änderung der Badeordnungen wollen wir zunächst einmal nicht mitgehen, sondern zunächst einmal die weitere Entwicklung abwarten“, erklärt Fender. Zum Hintergrund: Seit vergangenem Sommer dürfen alle Besucher in Göttinger Bädern mit nacktem Oberkörper schwimmen. Zunächst hatte es dort eine Testphase in den vier städtischen Schwimmbändern an Wochenenden gegeben, ehe der Sportausschuss der Stadt mehrheitlich dafür gestimmt hatte, die Regel auf alle Tage der Woche auszuweiten.
Oben ohne ist auch aktuell in dem Frei- und Hallenbad der Stadt Andernach, wie Stadtpressesprecher Christoph Maurer betont, kein Thema. Auch in der Stadt Mayen ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung der Haus- und Badeordnung vorgesehen. „Auch in den vergangenen Jahren haben uns diesbezüglich keine Anfragen erreicht“, sagt Pressesprecherin Janine Pitzen. Sollten sich die Anfragen der weiblichen Badegäste auch im Nettebad häufen, werde darüber neu in den Gremien entschieden.