Von Sommerpause kann beim Ringen um die Zukunft des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) keine Rede sein. Die beiden Mehrheitsgesellschafter, der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz, arbeiten fieberhaft mit Experten daran, eine tragfähige Konstruktion des Verbundes, der aus fünf Krankenhäusern mit 4300 Mitarbeitern besteht, zu vereinbaren. Ein entscheidender Faktor sind die Kontrollorgane.
Eigentlich hätte die nicht öffentliche Sitzung des Kreisausschusses MYK lediglich 30 Minuten dauern sollen, obwohl elf Punkte aufgerufen waren. Einziges Thema: die Grundlagen der künftigen Gesellschaft. Aus der halben Stunde wurde mehr als eine, es hat einigen Diskussionsbedarf gegeben, wie CDU-Fraktionsvize Jörg Lempertz nicht verhehlt. „Wir sind mit den meisten Dingen zufrieden“, sagte Lempertz, ohne zu viel preiszugeben. Einer der Knackpunkte dürfte die Installation eines Aufsichtsrates gewesen sein. Der hat weitreichende Befugnisse. Ebenso wird die Gesellschafterversammlung verändert werden.

Wieso wird ein Aufsichtsrat für das GKM eingerichtet, und welche Aufgaben hat er? Die Kreditinstitute haben sich mit ihrer Forderung durchgesetzt. „Sie haben klar einen Aufsichtsrat mit zusätzlicher externer Fachkompetenz gewünscht“, sagt MYK-Landrat Marko Boos (SPD). Dies entspreche „genau der vorherigen Forderung unseres Kreistages“. In dem künftigen, neunköpfigen Gremium werden drei besonders kompetente externe Mitglieder ihren Platz einnehmen. Diese sachverständigen Mitglieder sollen, so sagt der Landrat, „über rechtliche, betriebswirtschaftliche beziehungsweise kaufmännische Expertise in der Krankenhausbranche verfügen.“ Sie sollen einerseits die Geschäftsführung überwachen und beraten, zum anderen die weiteren Aufsichtsratsmitglieder unterstützen. Mit Blick auf die zukünftigen Veränderungen im GKM mit dem Megaprojekt Einstandortlösung in Koblenz und den umfassenden Sanierungsmaßnahmen im Mayener Krankenhaus halte der Kreis diese Konstruktion „für sehr angebracht“. Je drei weitere Personen werden vom Kreistag und vom Koblenzer Stadtrat gewählt.

Warum wird es künftig mehr Mitglieder in der Gesellschafterversammlung geben? Die beiden Gebietskörperschaften erhalten mehr Gewicht. Die Stadt und der Landkreis werden künftig mit jeweils sechs statt bisher drei Repräsentanten vertreten sein. Der Grund: „Wir Kommunen tragen maßgeblich die Verantwortung für das Unternehmen, und das muss sich auch in der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung widerspiegeln“, stellt Landrat Boos fest. So seien im Übrigen auch die von den Bürgern in Kreis und Stadt gewählten Fraktionen angemessener als bisher in wichtige Entscheidungen unmittelbar einbezogen. Zwei Vertreter stellt die Stiftung „Evangelisches Stift St. Martin“ Koblenz, ein Vertreter die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ Boppard. Einstimmig hat der Kreisausschuss der Änderung des Gesellschaftervertrages zugestimmt, der Kreistag wird am 30. Juni wohl einen gleichlautenden Beschluss fassen.