Wenn Ratssitzungen fallen aus: Bürgermeister nutzen Recht zur Eilentscheidung
Kommunalpolitik in der Corona-Krise: So arbeiten die Gemeinden jetzt
In Andernach finden bis zum 27. April keine Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse statt. Müssen jedoch Angelegenheiten geklärt, Beschlüsse gefasst werden, die nicht aufschiebbar sind, dann hat der Bürgermeister das Recht der Eilentscheidung. Foto: Martina Koch (Archiv)
Martina Koch

Kreis MYK. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch kommunalpolitisch zu spüren. Beinahe alle Ausschuss- und Ratssitzungen in den Städten und Gemeinden im Kreis Mayen-Koblenz wurden in den vergangenen Wochen abgesagt. Wenn einzelne Sitzungen stattfanden, dann nur unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und weil unaufschiebbare Entscheidungen getroffen werden mussten. Wie gehen die Kommunen im Kreis mit der aktuellen Lage um? Bedeutet die Corona-Krise kommunalpolitischen Stillstand?

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat unter anderem mit der Organisation der Corona-Ambulanzen, dem Gesundheitsamt und der Umsetzung der Maßgaben des Landes zurzeit alle Hände voll zu tun. Kreistagssitzungen finden vorerst nicht statt; sie sind bis zum 25.

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