Sachverständiger sieht Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Psychiatrie
Kinder missbraucht: Kommt Pädophiler aus Kreis MYK in psychiatrisches Krankenhaus?
Symbolfoto
marog-pixcells - stock.adobe.com

Gefängnis oder psychiatrisches Krankenhaus? So lautet die Hauptfrage im Prozess um den 62-jährigen Pädophilen aus dem Kreis Mayen-Koblenz, der sich jahrelang an seiner Stieftochter und seinem leiblichen Sohn vergangen hat.

Ein Psychiater, der den in U-Haft sitzenden Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Koblenz untersucht hatte, kam als Sachverständiger im Koblenzer Landgericht nun zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzung für eine Unterbringung des 62-Jährigen in einer Psychiatrie gegeben sei.

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