Reste locken auch Ratten an
Kein Verbot von Taubenfütterung in Andernach
Im öffentlichen Raum ist das Füttern von Tauben in Andernach bereits verboten. Die entsprechende Gefahrenabwehrverordnung gilt allerdings nicht für private Grundstücke.
Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa

Bewohner der Andernacher Altstadt klagen über eine Rattenplage. Dafür machen sie nicht zuletzt auch eine Nachbarin verantwortlich, die auf ihrem Grundstück Tauben füttert. Die Stadt sucht nun nach Möglichkeiten, dies zu untersagen.

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Die Rattenpopulation in der Andernacher Altstadt ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – sehr zum Leidwesen der Anwohner, die bereits durch die Tiere angerichtete Schäden an ihren Gebäuden dokumentierten. Als Wurzel des Übels betrachten einige Bewohner des Viertels die Angewohnheit einer Nachbarin, Tauben zu füttern. Das ausgelegte Futter locke zunächst zahlreiche Tauben an, später kämen dann Ratten, die sich über die Reste hermachen, heißt es.

Die CDU regte jüngst an, das Füttern von wild lebenden Tieren, insbesondere Tauben und Katzen, auf Privatflächen im Stadtgebiet grundsätzlich zu verbieten. Doch das ist nicht so einfach, informierte die Stadtverwaltung in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA).

Neben der Taubenfütterung steht auch herumliegender Müll in der Andernacher Altstadt in dem Verdacht, Ratten anzulocken.
Martina Koch

Auf den Antrag der CDU hin, die städtische Gefahrenabwehrverordnung um eine entsprechende Regelung zu ergänzen, habe man zunächst Kontakt mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung aufgenommen. In Bezug auf Katzen ist die Haltung des Veterinäramts deutlich: Da die Fütterung wild lebender Katzen auf Privatgrundstücken deren Überleben sichere, dürfe man kein Fütterungsverbot erlassen. Eine solche Regelung sei also auf Tauben zu beschränken. Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, sei der Erlass einer entsprechenden Verordnung möglich, diese müsse aber mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier abgestimmt werden.

Daraufhin holte die Stadtverwaltung die ADD mit ins Boot, die sich nun ebenfalls mit der Rattenproblematik in Andernach beschäftigte. Man könne eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, wenn eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe und es konkrete Hinweise gebe, dass das Taubenfüttern den Infektionsschutz gefährdet. Die erlassene Gefahrenabwehrverordnung müsse dabei verhältnismäßig sein.

Im Andernacher Fall sei eine Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung um ein generelles Taubenfütterungsverbot auch auf Privatflächen im Stadtgebiet nicht verhältnismäßig, heißt es aber seitens der ADD. Stattdessen schlage man vor, dass die Kreisordnungsbehörde tätig wird und individuelle infektionsschutzrechtliche Maßnahmen erlässt. Es sei denkbar, in dem konkreten Fall ein Taubenfütterungsverbot zu verfügen, da man Tauben nach dem Infektionsschutzgesetz zu den Gesundheitsschädlingen zähle. Des Weiteren erkenne man einen Kausalzusammenhang zwischen der regelmäßigen Taubenfütterung und dem Rattenbefall in diesem Bereich.

Die Kreisordnungsbehörde vertritt diesbezüglich allerdings eine andere Rechtsauffassung, führt die Stadt Andernach in ihrer Informationsvorlage aus: Dort gehe eben nicht davon aus, dass es sich bei Tauben um Schädlinge nach dem Infektionsschutzgesetz handele. Das Problem der unterschiedlichen Rechtsauffassungen sollen nun ADD und Kreisordnungsbehörde untereinander klären. Bis es so weit ist, könne man die geltende Gefahrenabwehrverordnung nicht um ein generelles Taubenfütterungsverbot im Stadtgebiet ergänzen.

„Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Tauben zu füttern.“
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Andernach

Im öffentlichen Raum dürfen Tauben im Andernacher Stadtgebiet im Übrigen bereits seit vielen Jahren schon nicht gefüttert werden. Die 2006 in Kraft getretene Gefahrenabwehrverordnung verfügt ein Taubenfütterungsverbot auf öffentlichen Straßen, aber auch auf Plätzen, Parks, Grünanlagen und auf weiteren öffentlichen Flächen in Andernach.

Die Stadtverwaltung wies die HFA-Mitglieder darüber hinaus darauf hin, dass man das Problem des Rattenbefalls im Blick habe. Man habe bereits im Februar in der Bürgermeisterdienstbesprechung in der Kreisverwaltung darüber gesprochen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen der Kreisordnungsbehörde und der Ordnungsämter der Kommunen verständigt. Außerdem gebe die Stadt inzwischen jährlich 100.000 Euro für Rattenbekämpfungsmaßnahmen aus.

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