Jugendschöffengericht Mayen fand Mittelweg zwischen Verwarnung und Jugendstrafe: Jugendschöffengericht: Angeklagter kurz nach dem Arrest wieder auffällig
Jugendschöffengericht Mayen fand Mittelweg zwischen Verwarnung und Jugendstrafe
Jugendschöffengericht: Angeklagter kurz nach dem Arrest wieder auffällig
Verfahren vor dem Jugendschöffengericht entwickeln häufig eine erzieherische Wirkung. In einer öffentlichen Verhandlung im Amtsgerichtssaal 110 hatte sich ein heute 18-Jähriger wegen des Tatvorwurfs Bedrohung zu verantworten.
Lesezeit 2 Minuten
Er hatte im Juni dieses Jahres seinem Bruder beigestanden, als dieser noch außerhalb des Geländes der Mayener Albert-Schweitzer-Realschule plus mit einem Dritten in Streit geraten war. Dabei war es zu bedrohlichen Äußerungen gekommen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Diether, räumte zu Beginn der Schöffengerichtsverhandlung die vom Staatsanwalt erhobenen Vorwürfe ein.