Er hatte im Juni dieses Jahres seinem Bruder beigestanden, als dieser noch außerhalb des Geländes der Mayener Albert-Schweitzer-Realschule plus mit einem Dritten in Streit geraten war. Dabei war es zu bedrohlichen Äußerungen gekommen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Diether, räumte zu Beginn der Schöffengerichtsverhandlung die vom Staatsanwalt erhobenen Vorwürfe ein. Sein Mandant sei nicht der Auslöser des Streits gewesen, sondern eher in die Sache hineingezogen worden. Allerdings ist sein Mandant kein unbeschriebenes Blatt.
Noch im Mai hatte er einen 14-tägigen Arrest wegen schwerer Körperverletzung abgesessen. Doch schon kurz darauf reagierte er im Streitfall seines Bruders über. Dies brachte ihm eine Anzeige und das aktuelle Strafverfahren ein.
Das Jugendschöffengericht unter Leitung von Amtsrichterin Bernadette Beyen hatte zu prüfen, ob die schädlichen Neigungen des 18-Jährigen für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafgesetz ausreichen. Dieses Gesetz kennt ein Mittelding zwischen Verwarnung und Jugendstrafe, eine Art „Vorhof“ vor der Jugendstrafe. Das Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten wegen Bedrohung schuldig. Es stellte seine Entscheidung, ob Jugendstrafe oder nicht, für die Dauer einer zweijährigen Bewährungszeit zurück. In dieser Zeit, und zwar innerhalb von sechs Monaten, muss der junge Mann 120 Sozialstunden ableisten und einen Bewährungshelfer akzeptieren. Tut er dies nicht, wird über die Jugendstrafe neu verhandelt.
Sein Verteidiger hatte einige Mühe, seinem Mandanten das Urteil des Gerichts verständlich zu machen – mit allen möglichen und unangenehmen Konsequenzen bei der Nichtbefolgung der Bewährungsauflagen.
Der 18-Jährige war der Verhandlung eher unbeeindruckt gefolgt. Nach seinem Hauptschulabschluss hatte es mit einer Beschäftigung bei einer Polcher Firma nicht geklappt, weil er angeblich nicht zuverlässig gearbeitet hatte. Zuversichtlich stimmten die Nachrichten, dass er vormals auferlegte Sozialstunden absolviert und eine Ausbildungsstelle in Aussicht hat. Sein Geständnis wirkte sich ebenfalls positiv auf das Urteil aus, das, nachdem keine Erklärungen seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft abgegeben wurden, noch nicht rechtskräftig ist.
Ein anderes Verfahren vor dem Jugendschöffengericht wurde ausgesetzt. In einem Fall, in dem es um sexuelle Belästigung und Nötigung zwischen zwei Mitschülern ging, stellte die Verteidigung zwei Anträge, die das Gericht akzeptierte. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.