Gesunkene Inzidenz ermöglicht zahlreiche Lockerungen - Außengastronomie darf wieder öffnen
Inzidenz im Kreis Mayen-Koblenz unter 100: Keine Ausgangssperre mehr – Außengastronomie darf wieder öffnen
Gewerbliche Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einer Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie den üblichen Schutzmaßnahmen wieder öffnen. Foto: dpa/Victoria Jones
dpa/Victoria Jones

Kreis MYK. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Kreis Mayen-Koblenz am Samstag den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Somit treten die bundeseinheitlichen Notbremse-Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Montag außer Kraft. Stattdessen gilt die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Die RZ gibt einen Überblick über die ab heute geltenden Regelungen.

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1 Was wird aus der Ausgangssperre? Seit Montag, 0 Uhr, ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis aufgehoben. Außerdem gibt es Lockerungen bei privaten Treffen: Es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren bleiben dabei unberücksichtigt.

2 Welche Regeln gelten für den Einzelhandel? Baumärkte dürfen mit Personenbegrenzung wieder öffnen. Alle übrigen gewerblichen Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung mit einer Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie den üblichen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung) öffnen. Eine Testpflicht gilt nur noch in besonderen Fällen. In allen Fällen bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Unter Beachtung bestehender Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte, insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, dürfen auch wieder sogenannte körpernahe Dienstleistungen durchgeführt werden.

3 Ist Sport in der Gruppe wieder erlaubt? Sport ist im Innen- und Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren können draußen in einer Gruppe mit bis zu 20 anderen Kindern zuzüglich eines Trainers oder einer Trainerin kontaktfrei Sport machen.

4 Was gilt für Museen? Museen und Ausstellung dürfen ebenfalls wieder öffnen, für einen Besuch ist jedoch eine vorherige Anmeldung nötig.

5 Öffnen die Restaurants jetzt wieder? Die Außengastronomie ist nach Terminvereinbarung unter Beachtung der Testpflicht und den üblichen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung) zulässig.

6 Welche Regelungen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene? Darüber hinaus fällt für alle vollständig Geimpften und Genesenen im Kreis die Testpflicht weg. Bei vollständig geimpften Personen muss die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen ihre zurückliegende Corona-Infektion mit einem PCR-Test nachweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. mko

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