Nachverdichtung in Andernach
In der „Antel“ sollen neue Wohnhäuser entstehen
Die Straße "Antel" in Andernach ist zur Straße hin bereits heute dicht bebaut. Der Planungsausschuss debattierte jetzt darüber, inwieweit in diesem Bereich in zweiter Reihe weitere Wohngebäude entstehen können.
Rico Rossival

Die Grundstücke in der „Antel“ in Andernach sind groß. So mancher Eigentümer würde sich über die Möglichkeit freuen, in zweiter Reihe ein weiteres Wohngebäude errichten zu können. Über diese Nachverdichtung debattierte der Planungsausschuss.

In Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist, rücken auch in Andernach zunehmend bestehende Baugebiete in den Fokus. Das Stichwort lautet Nachverdichtung. Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Antel/Keller Hohl“ stand jetzt im Planungsausschuss zur Debatte, inwieweit auf den topografisch recht anspruchsvollen Grundstücken in der „Antel“ künftig neue Wohngebäude entstehen dürfen.

Die zuständige Sachgebietsleiterin Heike Freundt stellte dem Ausschuss drei Varianten vor, wie eine Nachverdichtung in der „Antel“ aussehen könnte. Die erste Variante betrachtet die maximal mögliche Nachverdichtung. Damit könnten westlich der B9 bis zu 30 Gebäude in zweiter Reihe entstehen, östlich der B9 wären bis zu zwölf zusätzliche Wohngebäude möglich.

Eigentümer sind selbst für Erschließung verantwortlich

In einer zweiten Variante geht man von einer behutsameren Nachverdichtung aus, die westlich der B9 lediglich das Schließen bestehender Baulücken in erster Reihe vorsieht, im unteren Anteltal käme eine Nachverdichtung auf zwölf Grundstücken infrage. In einer dritten Variante würden lediglich die Baulücken in erster Reihe geschlossen, Neubauten in zweiter oder gar dritter Reihe wären dann nicht realisierbar.

In allen Varianten wären die Grundstückseigentümer selbst für eine Erschließung der Neubauten und die Schaffung der benötigten Parkplätze verantwortlich, was dadurch, dass die rückwärtigen Grundstücksbereiche teilweise recht steil im Hang liegen, zu Herausforderungen führt.

Der Brandschutz begründet weitere Einschränkungen, da es Vorschriften für den maximalen Anfahrtsweg der Feuerwehr vom Straßenverlauf aus zu berücksichtigen gilt. Außerdem gibt es je 20 Meter östlich und westlich der B9 eine Bauverbotszone. „Es profitieren nur einzelne Eigentümer, weil nicht alle Grundstücke für eine Nachverdichtung geeignet sind“, machte Freundt deutlich.

„Nachverdichtung ist für uns ein Herzensthema, dieser Ansatz ist sehr wichtig.“
Timur Külahcioglu (FWG)

Dennoch standen die Ausschussmitglieder der Maximalvariante einer Nachverdichtung positiv gegenüber: „Nachverdichtung ist für uns ein Herzensthema, dieser Ansatz ist sehr wichtig“, sagte Timur Külahcioglu (FWG). „Die erste Variante hat einen enormen Charme“, erklärte auch Jens Groh (SPD) und schlug vor, im geänderten Bebauungsplan Regenrückhaltemaßnahmen auf den einzelnen Grundstücken festzuschreiben, um den bestehenden Kanal zu entlasten.

Eine größere Versiegelung der Grundstücke in der „Antel“ würde zwangsläufig dazu führen, dass man einen neuen Regenwasserkanal zwischen der Kreuzung „Kirchberg/Krahnenbergstraße“ bis zur B9 bauen müsste, der ansonsten frühestens in zehn Jahren für eine Sanierung vorgesehen wäre. Dies sorgte bei der CDU für Kritik: Ein neuer Kanal koste schließlich Geld, außerdem habe man es in der ersten Variante mit einer sehr starken Nachverdichtung zu tun: „Ich finde, es ist bereits jetzt sehr eng in dem Bereich“, äußerte sich Hans-Georg Hansen (SPD).

Regenkanal ist an der Kapazitätsgrenze

Da der zu erweiternde Kanal bereits heute an seiner Kapazitätsgrenze sei, komme man mittelfristig an einem Ausbau nicht herum, erwiderte Tiefbauamtsleiter Rainer Schmitz auf die Kritik. Man gehe bei der Entscheidung für eine der drei Varianten nicht davon aus, dass alle Grundstücke, auf denen eine Nachverdichtung ermöglicht wird, auch tatsächlich bebaut werden, erklärte Oberbürgermeister Christian Greiner (FWG).

Bis die Änderung des Bebauungsplans „Antel/Keller Hohl“ in Kraft tritt, werde es noch mehrere Jahre dauern. Dann biete man denjenigen, die auf dem eigenen Grundstück beispielsweise Wohnraum für Familienmitglieder schaffen wollen, die Möglichkeit dies zu tun: „Das ist eine längerfristige Entscheidung für die Entwicklung der Stadt“, betonte Greiner. Die Ausschussmitglieder beschlossen schließlich, als Planungsziel, die maximal mögliche Nachverdichtung festzulegen.

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