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HIV-Sextäter gemeingefährlich: Zwölf Jahre Haft für Tat bei Maria Laach

Ralf N. (43) vergewaltigte eine Autofahrerin unweit dem Laacher See. Im Gerichtssaal versteckte er sein Gesicht hinter einem Aktendeckel.

Thomas Frey

Maria Laach/Koblenz - Ralf N. (43) vergewaltigte Frau auf Parkplatz in Maria Laach - Er muss in Sicherungsverwahrung.

Der mit HIV infizierte Sextäter Ralf N. (43) zerrte nahe dem Laacher See eine wildfremde Frau (46) in seinen VW-Bus, bedrohte sie mit einem Messer, fesselte und vergewaltigte sie. Er war bei der Tat voll schuldfähig. Und: Es besteht die Gefahr, dass er ähnliche Taten künftig erneut verübt. Darum hat das Landgericht Koblenz den Vergewaltiger jetzt zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt – und angeordnet, dass er nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung kommt.

Laut dem Urteil ist Ralf N. „für die Allgemeinheit gefährlich“. Er muss der Frau 40 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Psychiater untersuchte den Sextäter und kam zum Ergebnis: Ralf N. aus Neuss (Nordrhein-Westfalen) leidet an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Er geriet in Konflikt mit der Gesellschaft, weil er soziale Verpflichtungen missachtet, herzlos handelt und die Gefühle anderer nicht nachvollziehen kann. 2012 absolvierte N. in der Maßregelvollzugsanstalt Moringen (Niedersachsen) eine Herointherapie und nutzte einen Ausgang zur Flucht. Er stahl einen VW-Bus, fuhr 43 Tage lang umher, plünderte Opferstöcke oder Spendenbehälter von Kirchen und Klöstern.

Das Urteil berücksichtigt Taten in acht Orten im nördlichen Rheinland-Pfalz: Müsch (Beute: 100 Euro), Wassenach (30 Euro), Ettringen (30 Euro), Koblenz (100 Euro), Driesch (100 Euro), Zettingen (50 Euro), Kloster Maria Martental (30 Euro) und Kloster Maria Laach (200 Euro). Am 2. Juli 2012 gegen 20.30 Uhr überwältigte N. die Frau auf dem Parkplatz „Hochkreuz“, fuhr mit ihr zum Parkplatz des inzwischen geschlossenen Naturkundemuseums Maria Laach, zwang sie zum Sex und ließ sie im Wald zurück.

Die Frau war an jenem Abend nur kurz mit dem Auto unterwegs, um an einer Tankstelle Zigaretten zu kaufen. Sie ist seit der Sextat traumatisiert – auch weil der Täter mit HIV infiziert war und nicht verhütete. Sie wurde nicht infiziert. Doch laut ihrer Anwältin Sandra Jung kann sie nicht mehr arbeiten. Laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Metzger ist sie „eine gebrochene Frau“. N. verübte die Sextat spontan, so das Urteil. Anfangs, als er der Frau ein Obstmesser an den Hals hielt, wollte er nur ihr Geld rauben. Dann, als sie in seinem Bus war, entschied er sich zu der Vergewaltigung. Die Tat hat erschreckende Ähnlichkeit mit einer anderen Vergewaltigung, die N. bereits im Jahr 1999 für fünf Jahre hinter Gitter brachte. Auch damals bedrohte er gemäß dem Urteil des Landgerichts Braunschweig sein Opfer mit einem Messer, fesselte es mit Mullbinden und zwang es zum ungeschützten Sex – obwohl er wusste, dass er mit HIV infiziert ist.

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