Bei Gluthitze auf dem Dach: Ausfallgeld sorgt dafür, dass Lohntüten für Mitarbeiter im Kreis MYK und in Koblenz nicht leer bleiben
Hitzefrei für Dachdecker: Ausfallgeld bei Gluthitze im Kreis Mayen-Koblenz
Dachdecker schwitzt in der Sonne
Sie arbeiten ganz oben – und oft in praller Sonne: Dachdecker machen zwar „hohe Jobs“, aber bei hohen Temperaturen brauchen sie auch einmal Hitzefrei. Damit die Dachdecker trotzdem mit ihrem Lohn klarkommen, gibt es ein Ausfallgeld. Symbolfoto: picture alliance/dpa/Jan Woitas
Jan Woitas. picture alliance/ dpa/Jan Woitas

Dachdecker arbeiten ziemlich weit oben – und oft auch in ziemlich praller Sonne. Bei Gluthitze gibt es für sie hitzefrei. Doch wie sieht es dann mit dem Geld aus?

Aktualisiert am 15. August 2024 17:07 Uhr

„Die rund 80 Dachdecker in Koblenz und 450 im Landkreis Mayen-Koblenz machen da gerade einiges mit. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken: Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann müssen auch die Profis runter vom Dach. Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor“, sagt Gordon Deneu von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach.

Ausfallgeld für Extremwetter

Wichtig dabei: „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, so der Vorsitzende der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach. Die Beschäftigten bekommen dann ein sogenanntes Ausfallgeld – eine Art Extremwetter-Ersatzlohn. Das sind immerhin drei Viertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber haben damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch „wetterfest gemacht“.

„So ein ‚Wetterpuffer für die Lohntüte‘ ist für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen“, so Deneu. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden auf dem Lohnkonto aufgefangen. Die Auszahlung des Geldes erfolgt über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. red

Mehr Informationen und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es im Internet unter www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld

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