Zahlungspflicht ab 2025
Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz: Erste Bescheide Mitte Oktober, Zahlungspflicht ab 2025
Insgesamt müssen in Rheinland-Pfalz rund 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
dpa/Frank Rumpenhorst

Die ersten auf der Grundlage des neuen Bewertungsrechts erstellten Bescheide über den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag werden voraussichtlich frühestens ab Mitte Oktober an Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken (Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke) verschickt.

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Das geht aus einer Pressemitteilung des Landesamts für Steuern hervor. Voraussetzung ist, dass bereits eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts mit den erforderlichen Angaben an das Finanzamt übermittelt wurde. Bescheide im Bereich der Land- und Forstwirtschaft erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

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