Ortschaften sind umliegenden Bezirken zugeordnet
Glück bringen bald andere: Kehrbezirk Mayen-Koblenz I ist aufgelöst
Schornsteinfeger Markus Banghard
Der Kehrbezirk Mayen-Koblenz ist aufgelöst worden. Die Aufgaben übernehmen nun bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aus dem Umland. (Symbolfoto)
Bernd Weißbrod/dpa/dpa-Bildfunk. dpa

Der Kehrbezirk Mayen-Koblenz I ist zum 31. Dezember 2023 aufgelöst worden. Die betroffenen Liegenschaften wurden mit Wirkung zum 1. Januar den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern umliegender Bezirke zugeordnet. Das teilt der Landkreis Mayen-Koblenz mit.

Lesezeit 1 Minute

Schornsteinfeger Markus Banghard
Der Kehrbezirk Mayen-Koblenz ist aufgelöst worden. Die Aufgaben übernehmen nun bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aus dem Umland. (Symbolfoto)
Bernd Weißbrod/dpa/dpa-Bildfunk. dpa

Von der Änderung betroffen sind die Ortschaften Bassenheim, Kobern-Gondorf, Mertloch, Winningen, Wolken und der Rübenacher Forstweg in Koblenz. Ein Kehrbezirk ist ein Gebiet, in dem ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger öffentlich-rechtliche Schornsteinfegertätigkeiten auszuführen hat. Für die Einteilung der Kehrbezirke ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zuständig.

Die Bezirksschornsteinfeger kümmern sich unter anderem um die Feuerstättenbescheide, die regeln, welche Arbeiten in welchen Abständen zu erledigen sind. Hierfür führen sie zweimal in sieben Jahren die Feuerstättenschau durch, bei der alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk begutachtet werden. Dies dient vor allem dem vorbeugenden Brandschutz. Außerdem sind sie für die Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig. red

Welcher Bezirksschornsteinfeger zuständig ist, kann auf der Webseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Rheinland-Pfalz abgefragt werden: www.schornsteinfeger-liv-rlp.de

Ressort und Schlagwörter

Andernach & Mayen