
Von der Änderung betroffen sind die Ortschaften Bassenheim, Kobern-Gondorf, Mertloch, Winningen, Wolken und der Rübenacher Forstweg in Koblenz. Ein Kehrbezirk ist ein Gebiet, in dem ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger öffentlich-rechtliche Schornsteinfegertätigkeiten auszuführen hat. Für die Einteilung der Kehrbezirke ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zuständig.
Die Bezirksschornsteinfeger kümmern sich unter anderem um die Feuerstättenbescheide, die regeln, welche Arbeiten in welchen Abständen zu erledigen sind. Hierfür führen sie zweimal in sieben Jahren die Feuerstättenschau durch, bei der alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk begutachtet werden. Dies dient vor allem dem vorbeugenden Brandschutz. Außerdem sind sie für die Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig. red
Welcher Bezirksschornsteinfeger zuständig ist, kann auf der Webseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Rheinland-Pfalz abgefragt werden: www.schornsteinfeger-liv-rlp.de