Nach Änderung der Rechtsgrundlage soll beschleunigtes in ein Regelverfahren geändert werden: Gerichtsurteil wirft Pläne über den Haufen: Doch kein Neubaugebiet für Rüber?
Nach Änderung der Rechtsgrundlage soll beschleunigtes in ein Regelverfahren geändert werden
Gerichtsurteil wirft Pläne über den Haufen: Doch kein Neubaugebiet für Rüber?
Im Anschluss an die Bebauung im Distrikt „Am Nothenberg“ will die Gemeinde Rüber ein Wohnbaugebiet mit etwa 14 Parzellen ausweisen. Im Vordergrund verläuft die L 112. Heinz Israel
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus Juli hat nun auch Folgen für die Pläne des Ortsbeirats in Rüber. Sie wollen einen Bebauungsplan aufstellen, müssen um diesen nun aber wieder zittern.
Aktualisiert am 17. September 2023 14:40 Uhr
Über den Sachstand zum Bebauungsplanverfahren „Am Nothenberg II“, das der Rat am 27. November 2022 ins Genehmigungsverfahren geschickt hatte, hat Ortsbürgermeister Markus Bach in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates in Rüber informiert. Die Gemeinde wollte das verkürzte Verfahren gemäß 13b Baugesetzbuch nutzen, denn sie verfügt über keine Flächen für Wohnbebauung im Flächennutzungsplan.