Regelung für Sportanlagen
Geht die Benutzerordnung in Mayen an der Praxis vorbei?
Das Stadion in Mayen unterliegt der Benutzerordnung der Stadt. Die ist jetzt neu geregelt worden.
Thomas Brost

Das Nebeneinander der Vereine in städtischen Sportanlagen muss geregelt sein. Das ist in Mayen nicht anders. Allerdings ist die neu formulierte Fassung der Benutzerordnung im Stadtrat nicht auf ein positives Echo gestoßen.

Lesezeit 3 Minuten
Seit mehr als zweieinhalb Jahren quält sich die Mayener Stadtverwaltung mit der Abfassung einer neuen Satzung für die Benutzung der städtischen Sportanlagen. Zuletzt hatte es nochmals einen runden Tisch mit den Sportvereinen gegeben, an dem 45 Ehrenamtliche teilnahmen und eine Lösung suchten.

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