Drei junge Andernacher im Alter von 27 bis 28 Jahren wegengefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt
Gaststätten-Schlägerei in Andernach: Täter zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt
Gerichtsurteil
Drei junge Andernacher im Alter von 27 bis 28 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Arne Dedert. dpa

Mit viel Alkohol auf einer Geburtstagsfeier fing es an. Ein Kopfstoß sorgte letztlich für die Eskalation. Eine Gaststätten-Schlägerei in Andernach mündete für drei Angeklagte nunmehr in eine Verurteilung vor dem Schöffengericht in Mayen.

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Drei junge Andernacher im Alter von 27 bis 28 Jahren waren der gefährlichen Körperverletzung, gemeinschaftlich begangen am 14. November 2021, angeklagt. Es sollte eine harmlose, friedliche Geburtstagsfeier werden. Doch die schon reichlich alkoholisierten Gäste fanden sich am frühen Morgen plötzlich in einer Schlägerei wieder.

Gespräch eskaliert

Ein Gast, Ende 40, geriet mit einem der drei Angeklagten in ein kontroverses Gespräch. Der Jüngere versetzte dem Älteren unvermittelt eine Kopfnuss, der wiederum schlug gleich zurück und warf den Angreifer zu Boden. Die beiden anderen Angeklagten mischten sich in das Gerangel ein, traten und schlugen mehrfach zu. Der ältere Gast erlitt Prellungen und eine Schnittwunde an der Hand, die im Krankenhaus genäht werden musste.

Die Angeklagten, darunter zwei Halbbrüder, ließen durch ihre Anwälte die Vorgänge weitgehend bestätigen. Sieben Zeugen ihrerseits, darunter die Verlobte des einen Halbbruders, bestätigten mal mehr, mal weniger den Tatverlauf, der – und das kommt nicht so häufig vor – auch von einer Überwachungskamera der Gaststätte aufgezeichnet worden war. Die Videos wurden während des Prozesses gezeigt.

Angeklagte bitten um Entschuldigung

Die Angeklagten entschuldigten sich mehrfach bei dem Opfer und berichteten von allerlei Anstrengungen, die sie unternommen hätten, damit sie in solche Ereignisse nie wieder verwickelt werden. Ihnen war die Situation vor Gericht sichtlich unangenehm. Allein ihre Handlungen wurden dadurch nicht ungeschehen. Die Staatsanwältin hielt die Tatvorwürfe für erwiesen, sofern sie sich innerhalb der Gaststätte abgespielt hätten. Was sich vor der Gaststättentür noch zutrug, blieb in diesem Verfahren ungeklärt. Die Staatsanwältin forderte Bewährungsstrafen in Höhe von zehn und neun Monaten, Geldbußen und Sozialstunden.

Die Verteidiger, Matthias von Rymon-Lipinski, Wolfgang Stahl und Christian Diether, sahen höchstens minderschwere Körperverletzung als gegeben an, dazu einmal noch in Form der Notwehr beziehungsweise als Abwehr eines Angriffs auf ein Familienmitglied. Sie verwiesen auf die starke Alkoholisierung ihrer Mandanten zur Tatzeit, auf die vergleichsweise geringen Verletzungen des Opfers und die freiwillig angebotenen Schmerzensgeldzahlungen.

Gericht sagt: Es war gefährliche Körperverletzung

Das Schöffengericht bewertete die Ergebnisse der Beweisaufnahme anders. Mehrere Tritte und mindestens acht Faustschläge gegen den am Boden liegenden älteren Gast und dessen Verletzungen erfüllten den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Zwei der Angeklagten waren einschlägig vorbestraft.

Das Strafmaß: zwei Mal neun und ein Mal zehn Monate Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit, zwei Mal 1000 Euro Geldbuße und ein Mal 100 Sozialstunden, abzuleisten in sechs Monaten, sowie die Kosten des Verfahrens. Erklärungen zum Urteil wurden nicht abgegeben, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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