Gappenach. Zum dritten Mal stand die Prüfung der Jahresrechnung 2014 auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats Gappenach, und zum dritten Mal hat die Mehrheit der Ratsmitglieder mit vier Nein- und zwei Jastimmen die Entlastung des derzeitigen sowie des ehemaligen Ortsbürgermeisters, des Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde verweigert. Verbandsgemeindeverwaltung sowie Kreisverwaltung sind der Überzeugung, dass die Verweigerung der Entlastung rechtswidrig ist, wie sie auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilen.
Aktualisiert am 26. September 2018 17:07 Uhr
Grund für die Nichtentlastung sind zwei private Grundstücksverkäufe in den Jahren 2013 und 2014, bei denen der Ortsgemeinde kein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde – damals durch den ehemaligen Ortsbürgermeister Arnold Probstfeld entschieden. „Es geht um die Bestände im Haushalt zum Anfang des Jahres“, erläutert Manfred Klee, einer der Ratsmitglieder, die gegen die Entlastung gestimmt haben.