Bei der Ansetzung eines Termins müssen bestimmte Fristen beachtet werden - Neues Gesetz geplant
Fristen müssen beachtet werden: Noch kein neues Datum für die OB-Wahl
Wer wird Chef im Mayener Rathaus? Sandra Karduck (links), Dirk Meid (rechts) und Amtsinhaber Wolfgang Treis haben sich für das Amt des Oberbürgermeisters beworben. Doch die für April geplante Wahl musste wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Foto: Andreas Walz/Archiv
Andreas Walz

Mayen. Ende März hat der Landeswahlleiter mitgeteilt, dass die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Mayen wegen der Corona-Krise verschoben werden muss (wir berichteten). Sandra Karduck (CDU), Dirk Meid (SPD) und Amtsinhaber Wolfgang Treis (Grüne) haben sich für das Amt beworben. Rund zwei Monate nach der Wahlabsage steht noch immer kein neuer Wahltermin fest. Das teilt die Stadt jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Allerdings sei „die Aufsichtsbehörde in Bezug auf die weitere Verfahrensweise von uns angeschrieben worden“, sagt Pressesprecherin Jasmin Alter.

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Auf Nachfrage unserer Zeitung beim Landeswahlleiter erklärt Pressesprecher Jürgen Hammerl vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz, dass die zuständigen Aufsichtbehörden den neuen Wahltermin „unter Beachtung der sich entwickelnden Gesundheitslage, der örtlichen Bedingungen sowie der Anordnungen zum präventiven Gesundheitsschutzes“ festlegen müssen.

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