Mayen/Koblenz
Freispruch: Randalierer (38) aus Mayen war bei Taten nicht schuldfähig

Mayen/Koblenz. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat  einen 38-jährigen Mayener von den Vorwürfen der Sachbeschädigung, der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen.

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Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer Das Gericht folgte somit dem Gutachten des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen, nach dem der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Der 38-Jährige hatte im September 2015 in Mayen eine Spur der Verwüstung hinterlassen.

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