Freispruch: Randalierer (38) aus Mayen war bei Taten nicht schuldfähig
Mayen/Koblenz
Freispruch: Randalierer (38) aus Mayen war bei Taten nicht schuldfähig
Mayen/Koblenz. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat einen 38-jährigen Mayener von den Vorwürfen der Sachbeschädigung, der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen.
Lesezeit 2 Minuten
Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer
Das Gericht folgte somit dem Gutachten des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen, nach dem der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Der 38-Jährige hatte im September 2015 in Mayen eine Spur der Verwüstung hinterlassen.