Zweckverbände haben in der Kommunalen Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz im Bereich der Waldbewirtschaftung eine lange Tradition. Sie sind etablierte Instrumente zum Zwecke der gemeinsamen Aufgabenerledigung. Die Zweckverbände stellen quasi eine rechtliche Hülle dar. Im Regelfall verfolgen sie die Sicherstellung des Revierdienstes und die Beschäftigung der kommunalen Waldarbeiter. Mit der Bildung eines Forstzweckverbandes zum 1. Januar 2024 möchte die Verbandsgemeinde Vordereifel einen entscheidenden Schritt in die Zukunftsfähigkeit der Waldbewirtschaftung ihrer Ortsgemeinden gehen.
Mitglied im Forstzweckverband sollen alle waldbesitzenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde im Bereich des Forstamtes Ahrweiler werden. Eine Pflicht beizutreten, besteht laut Aussage von Markus Hermann, Mitarbeiter der Verbandsgemeinde, allerdings nicht. „Perspektivisch sollen auch die Flächen des Landes Rheinland-Pfalz (Staatswald) ebenfalls dem Forstzweckverband angegliedert werden“, berichtet Hermann in einem Telefongespräch mit unserer Zeitung. „Die Zeichen für die Gründung stehen gut“, betont er.
Vor wenigen Tagen hatte der Gemeinderat der Ortsgemeinde Virneburg einstimmig den Beschluss gefasst, der Ortsbürgermeister Torsten Zilles ermächtigt, die Verbandsordnung zu unterzeichnen. „Es bringt für unsere Ortsgemeinde nur Vorteile, die auch der ganze Gemeinderat so sieht. Das Waldeigentum verbleibt in der Ortsgemeinde und auch die Entscheidungsbefugnis für die Waldbewirtschaftung verbleibt beim jeweiligen Verbandsmitglied, also bei uns selbst“, so Zilles, „und gehen nicht auf den Zweckverband über. Auf der anderen Seite werden wir in der Zusammenfassung von Kleinstrukturen stärker in der gemeinsamen Waldbewirtschaftung.“
Virneburg verfügt über eine bewirtschaftete Waldfläche von rund 115 Hektar. „Wir sehen dem Ganzen positiv entgegen“, so Zilles. Die Gründung des Forstzweckverbandes sei auch schon Thema bei der Bürgermeisterdienstbesprechung mit Verbandsgemeindebürgermeister Alfred Schomisch gewesen. Ein weiterer Vorteil sei, laut Zilles, dass die Waldarbeiter in diesen Forstzweckverband überführt werden, sodass keine Steuerpflicht für die Gestellung der Waldarbeiter anfällt. „Dies ist mit der Einführung des § 2 Umsatzsteuergesetz für die Personalgestellung ab 1. Dezember 2023 der Fall“, erläutert in diesem Zusammenhang Markus Hermann.
Aktuell beschäftigt die Verbandsgemeinde Vordereifel vier kommunale Waldarbeiter. „Die Abrechnung der Waldarbeiter erfolgt weiter wie bisher nach tatsächlich geleitsteten Arbeitsstunden in der jeweiligen Ortsgemeinde“, heißt es hierzu in einer Sitzungsvorlage. Da die Waldarbeiter auch im Staatswald eingesetzt werden, erfolgt von Landesforsten ebenfalls eine Kostenerstattung. Durch die kommunalen Waldarbeiter wird gewährleistet, dass auf Schadensereignisse zeitnah reagiert und die umfangreiche Waldbewirtschaftung abgearbeitet werden kann.
Inzwischen haben neun Ortsgemeinden den Beschluss gefasst, dem Forstzweckverband Vordereifel zum 1. Januar 2024 beizutreten. „Fünfzehn Ortsgemeinden fehlen noch“, so Hermann. Die Ortsgemeinde St. Johann hatte die Beschlussverfassung bei der letzten Gemeinderatssitzung vertagt. Hintergrund ist, dass St. Johann dem vor Jahrzehnten gegründeten Forstzweckverband Ettringen – Rieden, ebenso wie die Ortsgemeinden Ettringen und Kirchwald angehört.