Laut dem Bebauungsplan „Industriegebiet II“ handelt es sich bei dem Grundstück in der Koblenzer Straße 74, auf dem früher ein Autohaus ansässig war, um ein reines Sondergebiet für Einzelhandelsfachmärkte. Zulässig sind dort laut Vorlage der Verwaltung grundsätzlich allerdings auch nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften.
Genutzt werden sollte der nun beantragte Festsaal laut Stadtverwaltung in erster Linie für Veranstaltungen, „die im muslimischen Kulturkreis angesiedelt sind“. Dazu gehören etwa Hochzeitsfeiern, die sogenannte Henna-Nacht, die die Braut sowie ihre weibliche Verwandtschaft und Freundinnen unmittelbar vor der Hochzeit feiern, das Fastenbrechen im Ramadan sowie offene Gespräche und Konferenzen.
Das Grundstück ist über die B 9-Abfahrt „Andernach-Ost“ von außerhalb in wenigen Minuten mit dem Auto zu erreichen. Unabhängig von der Bauvoranfrage entstehen dort derzeit Büro- und Lagerflächen. Zwei entsprechende Vorhaben hat die Stadtverwaltung bereits genehmigt. Für den Festsaal sollte die vorhandene Gewerbehalle erweitert werden. Im Obergeschoss sollte dann gefeiert werden, im Erdgeschoss entstünden Parkplätze für die Besucher.
Die Stadtverwaltung stellte die Anfrage auf Errichtung des Festsaals zur Diskussion, ohne einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Grundsätzlich handele es sich bei dem Festsaal um eine „kerngebietstypische Vergnügungsstätte“. In unmittelbarer Nähe des geplanten Standorts befinden sich bereits das Gemeindezentrum einer evangelischen Freikirche, ein Fitnessstudio, eine Spielhalle sowie ein Bordell.
Es sei damit zu rechnen, dass durch den Betrieb der Festhalle zusätzlicher Lärm durch die feiernden Besucher sowie deren An- und Abfahrten entsteht, führt die Verwaltung aus. Dieser Problematik könne man begegnen, indem man im Baugenehmigungsverfahren ein Geräuschgutachten anfordere und im Zuge dessen passende Auflagen zum Lärmschutz formuliere, schlug die Verwaltung vor.
Doch diese Option wollte die Mehrheit der Ausschussmitglieder, darunter die beiden großen Fraktionen CDU und SPD, gar nicht erst in Betracht ziehen. „Das ist für uns der falsche Standort wegen der Verkehrsproblematik und dem Lärm“, erklärte Barbara Summerer (CDU).
Lediglich Vertreter der Grünen und der FWG im Ausschuss zeigten sich bereit, dem Vorhaben unter Auflagen zuzustimmen: „Das ist eine Ortsrandlage ohne unmittelbare Wohnbebauung. Bei ausreichenden Auflagen zum Lärmschutz würde ich dem Vorhaben zustimmen“, erklärte Christoph Henrichsen (Grüne). Auch Hartmut Dressel (FWG) zeigte sich für das Anliegen der Antragsteller aufgeschlossen: „Grundsätzlich ist das in Ordnung, wenn diese Gemeinschaften feiern.“ Man müsse im Vorfeld prüfen, wie hoch die erwartbare Lautstärke ist, die von den Veranstaltungen ausgehe.
Doch dazu soll es laut der Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht kommen. Sie erteilten dem Anliegen, das Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu befreien, eine Absage.