Strafverfahren wegen Raubes am Andernacher Bahnhor: Erst als Gericht sich zur Beratung zurückzieht, erinnert sich die Zeugin, dass es sich beim Angeklagten nicht um den Täter handelt
Erinnerung in letzter Minute lässt Prozess platzen: Wegen Raubes angeklagter Mann war doch nicht der Täter
Peter Steffen. picture alliance / dpa

Im jüngsten Strafverfahren vor dem Schöffengericht in Mayen schien alles zu verlaufen wie sonst auch. Doch dann kam plötzlich alles anders.

Lesezeit 2 Minuten
Die Staatsanwältin verlas die Anklage, die auf Raub lautete. Der Angeklagte gab in einer ausführlichen Schilderung den Strafvorwurf zu, sprach jedoch eher von Diebstahl. Die Hauptbelastungszeugin bestätigte mit ihrer Aussage das Tatgeschehen. Staatsanwältin und Verteidiger stellten ihre Anträge.

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