Verwaltung möchte Ortsgemeinden und Städte mit Angebot entlasten - Zahlreiche Vorteile für Eltern und Arbeitnehmer
Entlastung für Kommunen: Kitas bald in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Maifeld?
Um die Orts- beziehungsweise Stadtbürgermeister zu entlasten, soll es künftig möglich sein, dass die Kommunen die Trägerschaft ihrer Kitas an die Verbandsgemeinde Maifeld übertragen. Sowohl der Verwaltung, den Mitarbeitern als auch den Eltern sollen dadurch Vorteile entstehen. Foto: dpa/Axel Heimken
dpa/Axel Heimken

Um Synergieeffekte zu erzielen und die einzelnen Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu entlasten, arbeitet die Verbandsgemeinde Maifeld aktuell an einem Angebot, dass es den Ortsgemeinden künftig ermöglichen soll, die Trägerschaft ihrer Kindertagesstätten an die Verbandsgemeinde zu übertragen. Derzeit existieren auf dem Maifeld 14 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft sowie vier weitere in kirchlicher Trägerschaft.

Um die Orts- beziehungsweise Stadtbürgermeister zu entlasten, soll es künftig möglich sein, dass die Kommunen die Trägerschaft ihrer Kitas an die Verbandsgemeinde Maifeld übertragen. Sowohl der Verwaltung, den Mitarbeitern als auch den Eltern sollen dadurch Vorteile entstehen. Foto: dpa/Axel Heimken
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„Als Verwaltung haben wir mit genauso vielen verschiedenen Arbeitgebern zu tun, das ist natürlich ineffektiv“, sagt VG-Chef Maximilian Mumm. Seine Motivation für den Vorstoß sei aber auch, dass er die ehrenamtlichen Bürgermeister aus der Arbeitgeberverantwortung in der Sache nehmen möchte, da die Anforderungen in den vergangenen Jahren immer umfangreicher geworden sind.

Neben der ausreichenden Ausstattung der Kita mit Finanz- und Sachmitteln ist der kommunale Träger unter anderem für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, regelmäßige Überprüfungen derselbigen, die Einstellung qualifizierten Fachpersonals, die Fort- und Weiterbildung des Personals, die Gewährleistung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern in der Kindertagesstätte sowie die Dokumentation von Arbeitsabläufen und Aktenführung zuständig.

Angesichts vieler weiterer Verpflichtungen der Ortsbürgermeister ist das ein kaum zumutbarer Job, findet Mumm. Seine Verwaltung liefert den Ratsmitgliedern, die in der heutigen VG-Ratssitzung einen Grundsatzbeschluss fällen sollen, weitere Argumente für ein stärkeres Engagement der Verbandsgemeinde: Da wäre etwa die Vereinfachung im Personalwesen durch nur einen einzigen Arbeitgeber. „Dies würde Vertretungen untereinander, Wechsel von einer zur anderen Kindertagesstätte und organisatorische Abläufe vereinfachen. Insbesondere könnten für Vertretungen feste Springerkräfte beschäftigt werden, die je nach Bedarf in allen Kitas eingesetzt werden können“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Derzeit stellt vor allem die Vertretung von erkrankten Erzieherinnen die Träger vor große Probleme. Es finden sich kaum qualifizierte Personen, die bereit sind, tage- oder wochenweise als Vertretungskraft beschäftigt zu werden. Hier ist in der derzeitigen Trägerstruktur für jeden Vertretungsfall ein neuer Arbeitsvertrag zu erstellen. Dies hat zur Folge, dass eine Vertretungskraft pro Monat je nach Einsatz mehrere verschiedene Arbeitsverträge von unterschiedlichen Arbeitgebern erhält.

Mit diesem Arbeitgeberwechsel sind stets auch An- und Ummeldungen für Sozialversicherungsträger notwendig. Für die eingesetzten Mitarbeiter ist diese Verfahrensweise ebenfalls nachteilig, da sich keine zusammenhängenden Zeiten für Urlaubsansprüche ergeben. Bei kurzfristigen Leerläufen müssen sich die Mitarbeitenden immer wieder selbst um die Krankenversicherung kümmern. Dies hat schon dazu geführt, dass Vertretungskräfte aufgrund dieses hohen Aufwandes ihre Mitarbeit wieder beendet haben.

Für die Eltern hätte die Strukturreform den Vorteil, dass sie auch tatsächlich von ihrem verankerten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen könnten. Dergleichen ist derzeit in den meisten Orten nicht möglich, da jede Kommune aufgrund der Platzknappheit grundsätzlich nur Kinder aus ihrem Einzugsbereich aufnimmt beziehungsweise aufnehmen kann. „Bei einem gemeinsamen Träger für alle Einrichtungen könnte ich den Eltern eher schon einmal anbieten, dass wenn sie zum Beispiel in Münstermaifeld wohnen, aber zur Arbeit noch Koblenz müssen, sie ihr Kind in Lonnig in die Kita geben. Als VG müssten wir da keine Gastverträge mehr machen“, erklärt Mumm. Als Blaupause für die Neuordnung führt seine Verwaltung die VG Weißenthurm an, in der die Aufgabenübertragung schon vor einigen Jahren erfolgreich vollzogen wurde.

Aber auch das ist Mumm wichtig: Die Zugehörigkeit eines Orts- oder Stadtbürgermeisters zu „seiner Kita“ endet durch den Aufgabenübergang natürlich nicht. Bei einer Übertragung der Betriebsträgerschaft bleibt die Ortsgemeinde/Stadt weiter Eigentümerin des Gebäudes und ist nach wie vor für alle die Bauträgerschaft betreffenden Fragen zuständig. Auch alle repräsentativen Aufgaben können nach wie vor von den Orts- und Stadtbürgermeistern wahrgenommen werden. Prinzipiell soll der Übertrag der Kita freiwillig bleiben: „Ich fange jetzt mit meinen Kollegen Ortsbürgermeistern keinen Streit an. Jeder hat natürlich das Recht, seine Kindertagesstätten zu betreiben. Das Ganze ist unsererseits auch nur als Angebot zu verstehen. Konkrete Gespräche gebe es derzeit bereits mit Lonnig, bestätigt der Verwaltungschef.

Im Falle des Aufgabenübergangs gemäß § 67 Absatz 5 Gemeindeordnung müsste die abgebende Kommune eine Sonderumlage an die Verbandsgemeinde in Höhe des Trägeranteils entrichten, damit andere Kommunen innerhalb der Verbandsgemeinde, die die Aufgabe selbst wahrnehmen, nicht benachteiligt werden. In einem nächsten Schritt sollen die Stadt- und Ortsbürgermeister im Rahmen einer Bürgermeisterbesprechung am 11. Juli durch einen Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes informiert werden.

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