RZ-Leser spricht von "Ballermann-Atmosphäre" und schreibt an die Behörden - Kontrollen geplant
Empörung über Verstöße gegen den Naturschutz: Wird der Laacher See zum neuen „Ballermann“?
So idyllisch wie auf diesem Bild war es in den vergangenen Tagen am Laacher See nicht – im Gegenteil: Etliche Besucher haben gegen die Naturschutzgebote verstoßen. Jetzt wollen die Behörden reagieren. Foto: RZ-Archiv
RZ-Archiv

Laacher See. Große Empörung haben die Zustände am Laacher See bei einem Mann aus Mayen ausgelöst. Der RZ-Leser berichtet unserer Zeitung von einer „Ballermann-Atmosphäre“ mitten im Naturschutzgebiet. Zahlreiche Menschen haben während der jüngsten Hitzewelle offenbar Abkühlung am und im Laacher See gesucht – und dabei gegen eine Reihe von Verboten zum Schutz der Natur verstoßen.

Lesezeit 2 Minuten

Seiner Empörung hat der RZ-Leser auch in einem Schreiben an die Behörden Luft gemacht, das unserer Zeitung vorliegt. Darin schildert er die Situation, die sich ihm am Dienstagnachmittag geboten hat. Am Ostufer seien auf einer Strecke von mindestens 1,5 Kilometern „alle möglichen und unmöglichen Badestellen am Ufer besetzt“ gewesen. Schätzungsweise 80 bis 100 Gruppen mit bis zu 15 Personen sowie Paare und Einzelpersonen – insgesamt 300 bis 400 Menschen, schätzt unser Leser – hielten sich im Naturschutzgebiet auf und machten alles, „was man dort nicht darf“:

  • baden, auch mit großen Plastikschwimminseln, „gern in Einhorn-Form und mitten durchs Schilf“, schreibt der RZ-Leser;
  • den Uferweg mit Mopeds befahren;
  • rauchen und teilweise massiv Alkohol konsumieren – „dementsprechend war der Lärmpegel“, fügt der Mayener an;
  • Hunde frei laufen und ins Wasser lassen.

Auch Müll habe herumgelegen, hat der RZ-Leser festgestellt. „Wenn man Umwelt- und Naturschutz auch nur ein bisschen ernst nimmt, ist es dringend geboten einzuschreiten“, fordert er die Behörden zum Handeln auf. Schließlich gehe es „nicht um ein paar Schwimmer, die mal in den See springen, sondern um eine ganze Armada von Leuten, die sich hemmungslos stundenlang in streng geschützten Bereichen aufhalten und diese nachhaltig stören und zerstören“.

Tatsächlich gibt es für die Nutzung des Laacher Sees eine Reihe von Einschränkungen, die dem Naturschutz dienen sollen. Das ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Daran hat auch die Kreisverwaltung Ahrweiler, die neben der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für den Laacher See zuständig ist, in der vergangenen Woche noch einmal in einer Presseimitteilung erinnert. Demnach gelten unter anderem folgende Regeln:

  • Ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden;
  • Baden ist nur von der Liegewiese am Campingplatz aus zulässig;
  • Lagern, zelten und offenes Feuer sind nicht erlaubt;
  • Hunde dürfen nicht im See schwimmen und nicht frei im Gelände laufen.

Um die Rechtsverordnung durchzusetzen, will das die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler in der Badesaison 2021 erstmals Kontrollen vornehmen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Damit sollen die Badegäste zum einen über die bestehenden Regeln informiert werden. Zum anderen soll bei offensichtlichen Verstößen „neben einem Platzverweis auch ein Verwarngeld ausgesprochen beziehungsweise ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden“, teilt die Kreisverwaltung Ahrweiler auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Darüber hinaus werde derzeit auch die Beschilderung am Ort verbessert. „Mittels allgemein verständlicher Piktogramme werden die bestehenden Verbotstatbestände deutlich gemacht“, erläutert die Kreisverwaltung. Zudem sei durch die Errichtung von einfachen Holzgeländern die Wegekennzeichnung und Wegeführung am Laacher See ausgewiesen worden, und bestehende Trampelpfade und der Uferbereich seien mit Stämmen und Astwerk versperrt worden, um zu verhindern, dass Unbefugte diese Bereiche betreten. Auch Parkverstöße sollen künftig durch zusätzliche Kontrollen der örtlichen Ordnungsämter „konsequent geahndet“ werden, heißt es aus der Kreisverwaltung Ahrweiler.

Im Übrigen seien bei der Verwaltung „bisher keine Beschwerden zum Freizeitverhalten von Besucherinnen und Besuchern am Laacher See eingegangen“, heißt es aus der Kreisverwaltung Ahrweiler. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre würden die zuständigen Behörden – das sind neben den Kreisverwaltungen Ahrweiler und Mayen-Koblenz auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Naturschutzbehörde, das Forstrevier Laacher See und die Ordnungsämter der betroffenen Kommunen – aber kontinuierlich zusammenarbeiten.

Von unserem Redakteur Hilko Röttgers

Top-News aus der Region